In Österreich gilt das Prinzip der obligatorischen Zivilehe. Demnach kann die Eheschließung nur durch einen Standesbeamten erfolgen. Die Eheschließung erfolgt dabei dadurch, dass die künftigen Ehegatten in persönlicher und gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
Dabei werden die Verlobten vom Standesbeamten unter Beiziehung von zwei Zeugen einzeln und nacheinander gefragt, ob sie die Ehe eingehen wollen – auf die Zeugen kann jedoch verzichtet werden, wenn die Verlobten dies einvernehmlich erklären. Wird diese Frage bejaht, erklärt der Standesbeamte, dass die Betreffenden rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
Die darüber gefasste Niederschrift ist schlussendlich noch von den Beteiligten zu unterzeichnen.