Grundsätzlich müssen, damit Schadenersatz geltend gemacht werden kann, folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Schaden
- Verursachung
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
Fehlt eines dieser Elemente, gibt es keinen Ersatzanspruch. Zu beachten ist allerdings, wie bereits oben erwähnt, dass es im Falle einer Gefährdungs- oder Eingriffshaftung nicht auf das Vorliegen der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens ankommt.