FAQ

Welche Rechte hat ein Festgenommener?

Dem Festgenommenen kommen mehrere Rechte zu, über die er sogleich nach der Festnahme in einer ihm verständliche Art und Weise bzw. Sprache belehrt werden muss.

So hat jeder Festgenommenen das Recht einen Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson und einen Verteidiger von der Festnahme zu verständigen. Dabei ist ihm auf Verlangen die Kontaktaufnahme mit einem sogenannten „Verteidiger in Bereitschaft“ zu ermöglichen.  Der „Verteidiger in Bereitschaft“ kann vom Beschuldigten ab dem Zeitpunkt der Freiheitsentziehung bis zur Entscheidung über die Untersuchungshaft kontaktiert werden, wenn dieser keinen Wahlverteidiger beizieht.

Der Betreffende ist außerdem darauf hinzuweisen, dass er Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung der Festnahme erheben und jederzeit seine Freilassung beantragen kann. Auch Zugang zu ärztlicher Betreuung ist zu gewährleisten.

Nach der Einlieferung muss dem Festgenommen die Möglichkeit gegeben werden, einen Verteidiger zu verständigen und sich mit diesem zu besprechen. Das ist auch dann so, wenn er im Rahmen der polizeilichen Vernehmung auf einen Verteidiger verzichtet hat.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Nutzer, die diese Frage gelesen haben,
suchten auch nach....

Kann ich den Haftantritt aufschieben?

Ich wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Wann muss ich die Haftstrafe antreten?

Ich kann die verhängte Geldstrafe nicht zahlen. Was kann ich tun?

Wie werden Geldstrafen berechnet?

Gibt es im Strafrecht eine Kronzeugenregelung?

Welche Kosten habe ich zu tragen, wenn ich freigesprochen werde? Gibt es einen Kostenersatz?

Welche Kosten habe ich im Falle einer Verurteilung zu tragen?

Was ist die bedingte Entlassung und wann ist sie möglich?

Was ist die bedingte Strafnachsicht und unter welchen Voraussetzungen ist sie möglich?

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.