FAQ

Welche Kosten habe ich im Falle einer Verurteilung zu tragen?

Im Falle eines Schuldspruchs ist der Verurteilte zum Kostenersatz verpflichtet. Der Kostenersatz umfasst den Ersatz der dem Bund entstandenen besonderen Kosten und einen Pauschalbeitrag.

Besondere Kosten sind etwa:

  • Sachverständigengebühren

 

  • Vergütungen für Auskünfte, Befunde oder Gutachten von Behörden

 

  • Kosten, die durch die Beibringung von im Ausland befindlicher Zeugen entstanden sind

 

  • Kosten für bestimmte Ermittlungsmaßnahmen, wie zB Sicherstellungen oder Telefonüberwachungen

 

  • Gerichtsgebühren im Strafverfahren

 

  • In der Regel Verteidigerkosten (inkl. jener eines Privatbeteiligten), sofern nicht Verfahrenshilfe gewährt wurde

 

Der Pauschalkostenbeitrag ist ein Anteil an jenen Kosten, die den Behörden durch Ermittlungen oder andere Amtshandlungen entstanden sind und nicht als besondere Kosten zu werten sind. Beispielsweise betrifft das etwa Kosten eines Aufsperrdienstes oder durch Kriminalbeamte geleitstete Überstunden. Wie hoch dieser Betrag konkret ist, ergibt sich aus den im Gesetz genannten Höchstgrenzen. So ist der Pauschalbetrag im Verfahren vor dem Bezirksgericht etwa auf EUR 50,00 bis EUR 100,00, im Verfahren vor dem Geschworenengericht auf EUR 500,00 bis EUR 1.000,00 begrenzt. Die konkrete Bemessung ist Einzelfallabhängig und ergibt sich aus dem Verfahrensaufwand und der Vermögens- und Einkommenssituation des Betreffenden.

Erfolgt nur ein Teilschuldspruch sind jene Kosten zu tragen, die sich auf den Schuldspruch beziehen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Strafrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.  

Schedule Appointment

Fill out the form below, and we will be in touch shortly.

Contact Information
Vehicle Information
Preferred Date and Time Selection