Körperverletzung & Gewaltstraftaten in Österreich
Rechtlicher Hinweis/Disclaimer: Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung an einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle.
Eine Anzeige wegen Körperverletzung, Drohung oder einer anderen Gewaltstraftat ist für Betroffene oft schwer einzuordnen. Entscheidend ist nicht nur, was passiert ist, sondern auch, welche Folgen eingetreten sind, ob Vorsatz vorgeworfen wird und welche Rolle die Beteiligten hatten.
Das Wichtigste in Kürze
- Körperverletzung liegt in Österreich vor, wenn jemand am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Auch eine Misshandlung kann strafbar sein, wenn dadurch fahrlässig eine Verletzung oder Gesundheitsschädigung entsteht.
- Das Strafmaß hängt vor allem von der Schwere der Verletzung, den Folgen, der Tatbegehung und der inneren Tatseite ab. Einfache Körperverletzung wird anders bewertet als schwere oder absichtlich schwere Körperverletzung.
- Bei Schlägereien, Drohungen, Nötigung und Stalking geht es oft nicht nur um sichtbare Verletzungen. Auch Einschüchterung, fortgesetzte Verfolgung oder die Beteiligung an einer Gruppensituation können strafrechtlich relevant sein
- Auch versuchte Körperverletzung kann strafbar sein
- Opfer können im Strafverfahren Rechte geltend machen, etwa Information, Schutz, Prozessbegleitung oder Privatbeteiligung zur Durchsetzung von Ansprüchen.
- Wer als Beschuldigter eine Anzeige oder Ladung erhält, sollte vor einer Aussage klären, in welcher Rolle er geführt wird und welche Vorwürfe konkret im Raum stehen.
- Egal ob schuldig oder nicht: Keine Aussage ohne Rücksprache mit Anwalt
Inhaltsverzeichnis
Anzeige wegen Körperverletzung: Erste Schritte
Nach einer Anzeige wegen Körperverletzung sollte zuerst geklärt werden, ob man als Beschuldigter, Zeuge oder Opfer betroffen ist. Diese Rolle entscheidet darüber, welche Rechte bestehen und wie vorsichtig man mit eigenen Angaben umgehen sollte.
Beschuldigte müssen den Tatvorwurf nicht sofort inhaltlich erklären. Sinnvoll ist meist, zunächst die Ladung, den Aktenstand und die konkrete Verdachtslage zu prüfen.
In meiner Arbeit als Anwalt sehe ich oft, dass Betroffene in den ersten Tagen nach dem Vorfall zu schnell reagieren: Sie erklären sich spontan, löschen Nachrichten oder unterschätzen medizinische Dokumentation. Gerade diese frühen Schritte können später entscheidend sein.
Es sollte grundsätzlich keine Aussage gemacht werden, bevor Rücksprache mit einem Anwalt gehalten wurde, unabhängig davon, ob eine Schuld vorliegt oder nicht.
Wichtig sind außerdem Beweise, die später schwerer zu sichern sind:
- Fotos von Verletzungen oder beschädigten Gegenständen
- ärztliche Unterlagen und Befunde
- Chatverläufe, Sprachnachrichten und Anruflisten
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen
- eine möglichst genaue zeitliche Rekonstruktion des Vorfalls
Opfer sollten Verletzungen rasch dokumentieren lassen. Auch wenn die Verletzung zunächst gering wirkt, kann die spätere Einordnung davon abhängen, wie lange Beschwerden, Arbeitsunfähigkeit oder gesundheitliche Einschränkungen tatsächlich dauern.
Was gilt als Körperverletzung in Österreich?
Eine Körperverletzung setzt nicht zwingend eine dramatische Verletzung voraus. Schon eine Verletzung am Körper oder eine Gesundheitsschädigung kann genügen.
Typische Beispiele sind Prellungen, Schnittwunden, Schwellungen, Schmerzen nach einem Schlag, eine Gehirnerschütterung oder gesundheitliche Folgen nach einem Stoß. Auch psychische oder körperliche Gesundheitsbeeinträchtigungen können im Einzelfall relevant werden, wenn sie strafrechtlich ausreichend fassbar sind.
Das österreichische Strafgesetzbuch unterscheidet unter anderem zwischen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen und absichtlicher schwerer Körperverletzung. Diese Abstufung ist wichtig, weil sich daraus sehr unterschiedliche Strafrahmen ergeben.
Wichtig ist zu beachten, dass auch bereits ein Versuch der Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden kann.
Welche Strafen drohen bei Körperverletzung?
Das Strafmaß richtet sich nicht allein nach dem äußeren Geschehen. Eine Ohrfeige, ein Faustschlag, ein Stoß oder eine Verletzung mit einem Gegenstand können strafrechtlich unterschiedlich bewertet werden, je nachdem welche Folgen eintreten und was der beschuldigten Person nachweisbar ist.
Als schnelle Orientierung hilft diese Übersicht. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber, warum die medizinischen Folgen und die innere Tatseite so wichtig sind.
| Einordnung | Typischer Kern | Möglicher Strafrahmen | Worauf es praktisch oft ankommt |
|---|---|---|---|
| Einfache Körperverletzung | Verletzung oder Gesundheitsschädigung ohne schwere Qualifikation | bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Verletzungsbild, Beweise, Vorsatz, mögliche Rechtfertigung |
| Schwere Körperverletzung | z. B. länger als 24 Tage Gesundheitsschädigung oder an sich schwere Verletzung | bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe | Befunde, Dauer der Beschwerden, Art der Verletzung |
| Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen | dauerhafte oder besonders gravierende Folgen | deutlich erhöhter Strafrahmen | medizinische Langzeitfolgen, Gutachten, Berufsunfähigkeit |
| Absichtliche schwere Körperverletzung | schwere Verletzung wurde absichtlich zugefügt | 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe; bei schweren Folgen höher | Nachweis der Absicht, Tatablauf, Zielrichtung des Angriffs |
Einfache Körperverletzung
Bei einfacher Körperverletzung geht es um Fälle, in denen jemand am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Der Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Auch wer eine andere Person misshandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt, kann darunterfallen. In der Praxis sind das etwa Schläge, Stöße oder körperliche Übergriffe, die keine schwere Verletzung zur Folge haben.
Schwere Körperverletzung
Schwere Körperverletzung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit länger als 24 Tage dauert oder eine an sich schwere Verletzung vorliegt. Der Strafrahmen kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe betragen.
Die Rechtsprechung zeigt, wie stark es auf die konkrete Verletzung ankommt: Der OGH hat etwa einen Nasenbeinbruch mit Dislokation der Bruchenden als an sich schwere Verletzung gewertet (OGH 11 Os 67/84). Zugleich ist ein Nasenbruch nicht automatisch in jedem Fall schwer; auch diese Differenzierung findet sich in der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0092611).
Auch bestimmte Umstände können die Bewertung verschärfen, etwa wenn die Tat gegen bestimmte geschützte Berufsgruppen oder in besonders gefährlicher Weise begangen wird.
Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
Besonders ernst wird der Vorwurf, wenn dauerhafte oder lange anhaltende Folgen eintreten. Dazu zählen etwa schwere Schädigungen von Sinnesfunktionen, auffallende Verunstaltungen, erhebliche Verstümmelungen, schweres Leiden oder dauerhafte Berufsunfähigkeit.
Der Strafrahmen ist in solchen Fällen deutlich höher. Entscheidend ist, welche medizinischen Folgen nachweisbar sind und ob sie rechtlich als schwere Dauerfolge einzuordnen sind.
Absichtliche schwere Körperverletzung
Absichtliche schwere Körperverletzung liegt nicht schon bei jeder schweren Verletzung vor. Zusätzlich muss nachweisbar sein, dass die schwere Körperverletzung absichtlich zugefügt wurde.
Das macht die innere Tatseite besonders wichtig: Wollte die beschuldigte Person gerade eine schwere Verletzung herbeiführen, oder war eine Verletzung zwar vorhersehbar, aber nicht beabsichtigt? Diese Abgrenzung kann für das Strafmaß entscheidend sein. Der OGH betont dazu, dass sich die Absicht bei § 87 StGB auf den Taterfolg einer schweren Verletzung beziehen muss (OGH 13 Os 142/99).
Typische Fälle aus der Praxis
Körperverletzung entsteht häufig in Situationen, die zunächst alltäglich wirken und dann eskalieren. Gerade deshalb ist die spätere rechtliche Einordnung oft komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint.
Die Praxis in meiner Kanzlei hat gezeigt: Häufig entscheidet nicht die lauteste Schilderung, sondern die sauberste Rekonstruktion. Wer wann wo stand, wer zuerst körperlich wurde und welche Verletzung wirklich dokumentiert ist, macht oft den Unterschied.
| Praxisfall | Typische Streitfrage | Wichtige Beweise |
|---|---|---|
| Bar, Club oder Disco | Wer hat begonnen, wer hat sich verteidigt, wer hat welche Verletzung verursacht? | Video, Türsteher, Zeugen, Befunde |
| Häusliches Umfeld | Einmalige Eskalation, wiederholte Gewalt, Drohung oder wechselseitige Vorwürfe? | Fotos, Nachrichten, ärztliche Dokumentation, Gefährdungsmeldungen |
| Arbeitsplatz, Schule, Nachbarschaft | Körperlicher Übergriff oder noch nicht strafbare Konfliktsituation? | Zeugen, interne Meldungen, Chatverläufe, Befunde |
| Öffentlicher Raum oder Verkehr | Kurz eskalierter Streit, Notwehr oder gezielter Angriff? | Video, neutrale Zeugen, Polizeiunterlagen |
Streit in Bar, Club oder Disco
Ein klassischer Fall ist der Streit im Nachtleben. Zwei Personen geraten aneinander, es wird geschubst, jemand schlägt zu, eine dritte Person greift ein. Später ist oft unklar, wer begonnen hat, wer sich verteidigt hat und welche Verletzung durch welche Handlung entstanden ist.
Alkohol erklärt eine Eskalation, hebt den Vorwurf aber nicht automatisch auf. Für die Verteidigung oder die Opfervertretung sind Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, Türsteherberichte und medizinische Unterlagen besonders wichtig.
Gewalt im häuslichen Bereich
Bei Gewalt im häuslichen Umfeld geht es häufig um wiederkehrende Konflikte, Abhängigkeiten und Aussage-gegen-Aussage-Situationen. Körperverletzung kann hier mit Drohung, Nötigung oder Stalking zusammentreffen.
Für Opfer sind Dokumentation, Schutzmaßnahmen und die Frage der Prozessbegleitung wichtig. Für Beschuldigte ist entscheidend, den konkreten Vorwurf sauber von Beziehungsstreit, wechselseitigen Anschuldigungen und tatsächlich strafbaren Handlungen abzugrenzen.
Nachbarschaft, Arbeitsplatz oder Schule
Auch im beruflichen Umfeld, in der Schule oder im Nachbarschaftsstreit können körperliche Übergriffe strafrechtliche Folgen haben. Ein Stoß im Stiegenhaus, ein Griff an den Arm, eine Rangelei am Arbeitsplatz oder ein Angriff unter Jugendlichen kann als Körperverletzung geprüft werden.
In solchen Fällen spielen neben dem Strafverfahren oft weitere Folgen eine Rolle: arbeitsrechtliche Schritte, schulische Maßnahmen, Schadenersatzansprüche oder Kontaktverbote.
Verkehr und öffentlicher Raum
Im Straßenverkehr oder in öffentlichen Verkehrsmitteln können körperliche Angriffe aus kurzen Konflikten entstehen. Beispiele sind ein Stoß am Bahnsteig, ein Schlag nach einem Verkehrsstreit oder ein Angriff gegen Kontrollpersonal.
Gerade im öffentlichen Raum gibt es häufiger neutrale Zeugen oder Videoaufzeichnungen. Diese können entscheidend sein, weil die Beteiligten den Ablauf oft unterschiedlich schildern.
Körperverletzung mit Gegenständen oder Waffen
Wenn bei einem Angriff ein Gegenstand verwendet wird, kann die rechtliche Bewertung deutlich ernster werden. Es kommt aber nicht nur darauf an, ob der Gegenstand umgangssprachlich als Waffe bezeichnet wird.
Auch eine Glasflasche, ein Schlüsselbund, ein Stuhl, ein Werkzeug, ein Messer, ein schwerer Alltagsgegenstand oder ein Fahrzeug können im konkreten Fall gefährlich sein. Entscheidend ist, wie der Gegenstand eingesetzt wurde, welche Verletzungen entstanden sind und ob mit Lebensgefahr, besonderer Brutalität oder schweren Folgen zu rechnen war.
Der gleiche Gegenstand kann daher in unterschiedlichen Fällen unterschiedlich bewertet werden. Eine Flasche, die in einer Rangelei zu Boden fällt, ist etwas anderes als eine Flasche, die gezielt gegen den Kopf geschlagen wird.
Für die strafrechtliche Einordnung sind deshalb Details wichtig: Abstand, Kraft, Zielrichtung, betroffene Körperstelle, Verletzungsbild, medizinische Befunde und Zeugenaussagen.
Schlägerei, Raufhandel und mehrere Beteiligte
Bei Schlägereien mit mehreren Beteiligten ist oft schwer festzustellen, wer welchen Schlag gesetzt hat. Das bedeutet aber nicht, dass die Teilnahme strafrechtlich folgenlos bleibt.
Das Strafgesetzbuch kennt mit dem Raufhandel einen eigenen Tatbestand. Wer an einer Schlägerei tätlich teilnimmt, kann bereits wegen dieser Teilnahme bestraft werden, wenn die Schlägerei eine schwere Körperverletzung oder den Tod eines anderen verursacht.
Auch bei einem Angriff mehrerer Personen kann die Beteiligung strafbar sein, wenn dadurch eine Körperverletzung, schwere Körperverletzung oder der Tod eines anderen verursacht wird.
In der Praxis ist deshalb wichtig, die eigene Rolle genau zu klären:
- Hat jemand aktiv zugeschlagen?
- Wurde nur getrennt oder beruhigt?
- Hat jemand eine andere Person festgehalten?
- Wurde angefeuert oder die Eskalation gefördert?
- Hat sich jemand rechtzeitig entfernt?
Auch die Rechtsprechung trennt hier genau: Notwehr kann im Zusammenhang mit Raufhandel ausgeschlossen sein, wenn sich jemand freiwillig in eine Schlägerei einlässt oder die Eskalation mitträgt (OGH 14 Os 33/24v).
Weitere Gewaltstraftaten
Gewaltstraftaten beschränken sich nicht auf sichtbare Verletzungen. Auch Drohungen, Zwangssituationen und fortgesetzte Verfolgung können strafrechtlich relevant sein.
Zur schnellen Einordnung hilft die folgende Übersicht:
| Tatbestand | Worum es im Kern geht | Typische digitale oder praktische Beispiele |
|---|---|---|
| Drohung | Einschüchterung durch eine gefährliche Drohung | Nachrichten, Anrufe, persönliche Drohungen, Online-Drohungen |
| Nötigung | Jemand soll durch Gewalt oder Drohung zu einem Verhalten gezwungen werden | Druck in Beziehung, Arbeit, Verkehr oder Geldkonflikten |
| Stalking | Beharrliche Verfolgung mit unzumutbarer Beeinträchtigung der Lebensführung | wiederholte Kontaktaufnahme, Auflauern, Nachrichten, Kontakt über Dritte |
| Unaufgeforderte Genitalbilder | sexuelle Grenzüberschreitung durch unerwünschtes Zusenden oder Vorzeigen | ungefragtes Dickpic per Whatsapp, AirDrop, Messenger oder Social Media |
Drohung
Gefährliche Drohung bedeutet, dass jemand bedroht wird, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen. Das kann persönlich, telefonisch, per Nachricht oder online geschehen.
Nicht jede unfreundliche Aussage ist automatisch strafbar. Relevant wird die Drohung vor allem dann, wenn sie nach Inhalt, Situation und Begleitumständen geeignet ist, ernsthafte Furcht auszulösen. Der OGH beurteilt die Eignung einer Drohung nach einem objektiv-individuellen Maßstab: Es kommt also auf die konkrete Situation und die betroffene Person an, nicht nur auf den Wortlaut (OGH 9 Os 120/78).
Nötigung
Nötigung liegt vor, wenn jemand mit Gewalt oder gefährlicher Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gezwungen wird. Es geht also nicht nur um die Drohung selbst, sondern um den Zweck: Eine Person soll zu einem bestimmten Verhalten gebracht werden.
Typische Konstellationen sind Drucksituationen in Beziehungen, im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder im Zusammenhang mit Geld, Eigentum oder Kontaktabbruch.
Stalking
Stalking wird im Gesetz als beharrliche Verfolgung erfasst. Gemeint sind fortgesetzte Handlungen über längere Zeit, die geeignet sind, die Lebensführung einer Person unzumutbar zu beeinträchtigen.
Dazu können wiederholtes Aufsuchen der Nähe, ständige Kontaktaufnahme, Nachrichten über verschiedene Kanäle oder Handlungen über Dritte gehören. Entscheidend ist die Beharrlichkeit und die Belastung für die betroffene Person.
Unaufgeforderte Genitalbilder
Auch das ungefragte Zusenden eines Dickpics kann strafrechtlich relevant sein. Seit der Reform des § 218 StGB ist ausdrücklich erfasst, dass jemand eine andere Person durch eine unaufgeforderte Bildaufnahme von Genitalien, Schamgegend oder Gesäß belästigen kann.
Das passt nicht zu jeder Körperverletzungssituation, aber sehr wohl zu Artikeln über Gewaltstraftaten im weiteren Sinn: In der Praxis treten solche Nachrichten oft gemeinsam mit Drohungen, Stalking, Beziehungskonflikten oder digitaler Einschüchterung auf. Wichtig ist, Screenshots, Absenderdaten, Zeitpunkte und den Kommunikationsverlauf zu sichern.
Opferrechte und Ansprüche nach einer Körperverletzung
Opfer einer Gewalttat haben im Strafverfahren eigene Rechte. Dazu gehören je nach Situation Information, Schutz, Akteneinsicht, Vertretung, Prozessbegleitung und die Möglichkeit, Ansprüche als Privatbeteiligte geltend zu machen.
Bei Körperverletzung geht es häufig um Schmerzengeld, Behandlungskosten, Verdienstentgang oder andere Folgen. Die Privatbeteiligung kann ermöglichen, solche Ansprüche bereits im Strafverfahren anzumelden.
Besonders betroffene Opfer können Anspruch auf psychosoziale oder juristische Prozessbegleitung haben. Diese Unterstützung soll helfen, das Verfahren zu verstehen, Rechte wahrzunehmen und Belastungen besser zu bewältigen.
Jugendliche und Körperverletzung
Bei Jugendlichen gelten besondere Regeln und andere pädagogische Zielsetzungen als bei Erwachsenen. Trotzdem kann auch eine Körperverletzung unter Jugendlichen strafrechtliche Folgen haben.
Relevant sind Alter, Reife, Tatbeitrag, Vorstrafen, Folgen für das Opfer und die Frage, ob es sich um eine einmalige Eskalation oder wiederholte Gewalt handelt.
Für Eltern ist wichtig, früh zu klären, ob ihr Kind als Beschuldigter, Opfer oder Zeuge geführt wird. Gerade bei Vorfällen in der Schule, in Gruppen oder im öffentlichen Raum können Aussagen und Chatverläufe schnell eine große Rolle spielen.
Wann ist ein Strafverteidiger sinnvoll?
Ein Strafverteidiger ist besonders sinnvoll, wenn eine Anzeige wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Raufhandel, Drohung, Nötigung oder Stalking im Raum steht und bereits Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln.
Das gilt vor allem, wenn eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung vorliegt, schwere Verletzungen behauptet werden, mehrere Beteiligte ausgesagt haben, Videos oder Chats existieren oder auch zivilrechtliche Ansprüche drohen.
Eine frühe rechtliche Einschätzung hilft, die eigene Rolle zu verstehen, Beweise zu sichern und zu entscheiden, ob und wann eine Aussage sinnvoll ist.
Fazit
Körperverletzung und Gewaltstraftaten werden in Österreich nach Schwere, Folgen und Tatkontext unterschieden. Für Beschuldigte und Opfer ist deshalb entscheidend, den konkreten Vorwurf nicht zu verharmlosen, aber auch nicht vorschnell falsch einzuordnen.
Wer betroffen ist, sollte Unterlagen sichern, Verletzungen dokumentieren, Fristen und Ladungen ernst nehmen und die eigene Verfahrensrolle klären. Wenn neben dem Strafverfahren finanzielle Folgen im Raum stehen, können auch Fragen zu Schadenersatz relevant werden.
Häufige Fragen zu Körperverletzung und Gewaltstraftaten
Was tun bei einer Anzeige wegen Körperverletzung?
Zuerst sollte geklärt werden, ob Sie als Beschuldigter, Opfer oder Zeuge geführt werden. Danach sollten Ladung, Tatvorwurf, Beweise und mögliche Aussagepflichten geprüft werden. Es sollte außerdem keinesfalls eine Aussage ohne Anwalt getätigt werden – egal ob schuldig oder nicht. Dies kann in der Folge drastische Auswirkungen haben.
Was ist eine leichte Körperverletzung in Österreich?
Umgangssprachlich meint man damit meist eine einfache Körperverletzung ohne schwere Folgen. Rechtlich ist entscheidend, ob jemand verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wurde und ob erschwerende Umstände vorliegen.
Wann ist eine Körperverletzung schwer?
Schwere Körperverletzung kommt vor allem bei länger als 24 Tage dauernder Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit, bei an sich schweren Verletzungen oder bei bestimmten erschwerenden Umständen in Betracht.
Welche Strafe droht Ersttätern bei Körperverletzung?
Das hängt von Verletzung, Tatbeitrag, Vorleben, Einsicht, Schadensgutmachung und Verfahrenslage ab. Ein Ersttäterstatus allein garantiert keine bestimmte Strafe.
Spielt Alkohol bei Körperverletzung eine Rolle?
Alkohol kann den Ablauf erklären, beseitigt den strafrechtlichen Vorwurf aber nicht automatisch. Je nach Fall kann Alkoholisierung bei Schuld, Beweiswürdigung oder Strafzumessung eine Rolle spielen.
Kann schon die Teilnahme an einer Schlägerei strafbar sein?
Ja. Bei Raufhandel kann bereits die tätliche Teilnahme strafbar sein, wenn die Schlägerei schwere Folgen wie eine schwere Körperverletzung oder den Tod verursacht.
Ist eine Drohung per SMS oder WhatsApp strafbar?
Ja, wenn sie rechtlich als gefährliche Drohung einzuordnen ist. Entscheidend sind Inhalt, Zusammenhang und die Eignung, Furcht und Unruhe auszulösen.
Was ist der Unterschied zwischen Drohung und Nötigung?
Bei der Drohung steht das Einschüchtern im Vordergrund. Bei der Nötigung wird Gewalt oder gefährliche Drohung eingesetzt, um jemanden zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu bringen.
Wann wird Stalking strafbar?
Stalking wird strafbar, wenn jemand eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt und dieses Verhalten geeignet ist, die Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen.
Ist ein ungefragtes Dickpic in Österreich strafbar?
Ja, das kann strafbar sein. § 218 StGB erfasst auch die Belästigung durch unaufgeforderte Bildaufnahmen von Genitalien, Schamgegend oder Gesäß.
Welche Rechte haben Opfer nach einer Körperverletzung?
Opfer können im Strafverfahren unter anderem Informationsrechte, Schutzrechte, Vertretung, Prozessbegleitung und Privatbeteiligung zur Geltendmachung von Ansprüchen haben.
Quellen
- Strafgesetzbuch: Körperverletzung und Gewaltstraftaten
- Drohung, Nötigung, Stalking und sexuelle Belästigung
- Ausgewählte Rechtsprechung
- OGH 11 Os 67/84: Nasenbeinbruch mit Dislokation als an sich schwere Verletzung
- RIS-Justiz RS0092611: Nasenbeinbruch nicht automatisch in jedem Fall schwere Verletzung
- OGH 13 Os 142/99: Absicht bei absichtlicher schwerer Körperverletzung
- OGH 14 Os 33/24v: Raufhandel und Notwehr
- OGH 9 Os 120/78: gefährliche Drohung nach objektiv-individuellem Maßstab
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