Grundgedanke hinter einer Kronzeugenregelung ist, dass sie Strafverfolgung bzw. die Aufklärung von Straftaten vor allem im Bereich des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts oftmals Schwierigkeiten bereitet, weil die ermittelnden Behörden oft auf Insiderwissen angewiesen sind, um ihn den Ermittlungen voranzukommen bzw. überhaupt erst auf strafrechtswidrige Vorgänge aufmerksam zu werden.
Der österreichische Gesetzgeber entschied sich daher dazu, die sogenannte „große Kronzeugenregelung“ in das österreichische Strafrecht aufgenommen. Mit 01.01.2011 trat die Kronzeugenregelung in Kraft. Die Regelung wurde auf fünf Jahre befristet und wurde 2016 nochmals befristet auf fünf Jahre verlängert. Vor Ablauf der Befristung Ende 2021, wurde die Regelung nochmals verlängert, dieses Mal für sieben Jahre.
Voraussetzung, um in den Genuss der Kronzeugenregelung zu gelangen ist, dass der Betroffene freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantritt und ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt. Dabei muss er auch sein Wissen über neue Tatsachen und Beweismittel offenbaren, deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die betreffende Kronzeugentat aufzuklären oder eine führende Person eines verbrecherischen Komplotts oder einer kriminellen/terroristischen Organisation/Vereinigung auszuforschen.
In der Praxis gab es bisher erst einige wenige Anwendungen der Kronzeugenregelung. Eines der Hauptprobleme ist, dass der Betroffene sehr lange im Unklaren darüber ist, ob bei ihm die Kronzeugenregelung tatsächlich zur Anwendung gelangt oder er sich nicht dennoch einem Strafverfahren stellen muss.