Die Behörde kann nach eigenem Ermessen zwischen zwei Formen von Ladungen wählen:
- einfache Ladung
- Ladungsbescheid
Der Unterschied besteht darin, dass die einfache Ladung durch Verfahrensanordnung erfolgt und bloß eine Aufforderung zum Erscheinen darstellt – die Einhaltung kann also nicht erzwungen werden. Der Ladungsbescheid hingegen kann durch die Verhängung von Zwangsstrafen oder eine zwangsweise Vorführung vollstreckt werden. Anders als einfache Ladungen – die sowohl mündlich als auch telefonisch erlassen werden können – sind Ladungsbescheide schriftlich zu erlassen und zu eigenen Handen zuzustellen.