FAQ

Wer ist zur Vollstreckung zuständig?

In erster Linie sind zwar die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig, allerdings kann auch die Landespolizeidirektion in den Angelegenheiten ihres sachlichen Wirkungsbereich zuständig sein, sofern sie im Gebiet einer Gemeinde zeitgleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist.

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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