Ihr Anwalt für Zivilrecht in Wien und ganz Österreich
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte für Private
- Vertragsrecht:
Wir beraten Sie bei der Gestaltung, Überprüfung und Anpassung von rechtssicheren Verträgen.
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen:
Wir setzen Ihre Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
- Spezialisierungen:
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht und Vertragsstreitigkeiten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte für Unternehmen
- Vertragsgestaltung und -prüfung:
Unsere Expertise umfasst die Erstellung und sorgfältige Prüfung von Verträgen, um Ihre Interessen zu wahren und Risiken zu minimieren.
- AGB und Datenschutzerklärungen:
Wir entwickeln maßgeschneiderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzerklärungen, die Ihre spezifischen Geschäftsmodelle und Prozesse abbilden.
- Risikomanagement:
Wir analysieren und bewerten mögliche Risiken in Vertragsentwürfen, um Ihr Unternehmen gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern.
- Außergerichtliche und internationale Vertretung:
Unser internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Ihr Unternehmen nicht nur außergerichtlich, sondern auch in internationalen Vertragsangelegenheiten zu unterstützen – durch Verhandlungen, Schlichtungen oder Schiedsverfahren.
- Streitbeilegung und Prozessführung:
Konflikte sind in der Geschäftswelt nicht immer vermeidbar. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, um die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Häufige Fragen zum Zivilrecht
Welche Ziele verfolgt der Zivilprozess und warum ist Chancengleichheit wichtig?
Der Zivilprozess dient in erster Linie dazu, Streitigkeiten einfach und wirtschaftlich zu beenden. Dies geschieht entweder durch ein Gerichtsurteil oder idealerweise durch einen Vergleich. Gleichzeitig ist es wesentlich, eine faire Ausgangslage für alle Parteien zu gewährleisten, damit finanziell schwächere Beteiligte nicht benachteiligt werden.
Welche Gerichte sind in erster Instanz zuständig und wie wird über Rechtsmittel entschieden?
Grundsätzlich liegt die erstinstanzliche Entscheidung bei den Landes- oder Bezirksgerichten. In Wien gibt zusätzliche Sondergerichte (zum Beispiel das Handelsgericht). Gegen Urteile aus der ersten Instanz kann ein Rechtsmittel eingelegt werden: je nach Fall entscheiden dann Landesgerichte, Oberlandesgerichte oder letztinstanzlich der Oberste Gerichtshof.
Wie unterscheidet sich das Zivilverfahren vom Strafverfahren?
Während im Strafverfahren der Staat in Form der Staatsanwaltschaft aktiv auftritt und Anklage erhebt, überlassen Zivilprozesse die Initiative überwiegend den beteiligten Parteien selbst. Im Zivilverfahren werden Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Privatpersonen geregelt, wohingegen im Strafverfahren Verhaltensweisen strafrechtlich verfolgt werden.
Welche Verfahren zählen zum Zivilverfahren und wie wird zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren unterschieden?
Zum Zivilverfahren gehören Erkenntnisverfahren (z. B. der Zivilprozess) und Vollstreckungsverfahren (z. B. Insolvenz- und Exekutionsverfahren). Das streitige Verfahren richtet sich nach der Zivilprozessordnung, das außerstreitige Verfahren nach dem Außerstreitgesetz. Welche Verfahrensart jeweils anzuwenden ist, bestimmt der Gesetzgeber anhand formaler Kriterien.
Wie wird die Richterzahl festgelegt und welche Rolle spielen Laienrichter?
In erster Instanz entscheiden Bezirksgerichte in der Regel durch einen Einzelrichter, während Landesgerichte abhängig vom Streitwert als Einzelrichter oder in einem Dreier-Senat besetzt sind. In Handels-, Arbeits- und Sozialrechtssachen können zudem fachkundige Laienrichter mitwirken, um spezielles Sachwissen oder Erfahrung aus der Praxis einzubringen.
Was bedeutet der Streitwert und warum ist er für den Zivilprozess von Bedeutung?
Der Streitwert gibt den finanziellen Wert der geltend gemachten Ansprüche wieder und beeinflusst wichtige Fragen wie die Gerichtszuständigkeit, die Höhe möglicher Prozesskosten, die Anwaltspflicht und die Zulässigkeit von Rechtsmitteln. Für die Ermittlung des Streitwerts ist in der Regel der Zeitpunkt der Klageeinbringung entscheidend.
Welche Klagearten gibt es im Zivilprozess?
Es wird zwischen Leistungs-, Feststellungs- und Rechtsgestaltungsklagen unterschieden. Leistungsklagen zielen darauf ab, den Beklagten zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung zu verpflichten. Feststellungsklagen sollen klären, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht. Rechtsgestaltungsklagen begründen, ändern oder beseitigen ein Rechtsverhältnis durch gerichtliches Urteil.
Wie läuft ein typisches Mahnverfahren ab?
Bei Zahlungsforderungen bis zu einer bestimmten Wertgrenze kann das Mahnverfahren genutzt werden. Nach Klageeinreichung erlässt das Gericht einen bedingten Zahlungsbefehl. Bleibt dieser unbestritten, wird er rechtskräftig und vollstreckbar. Erhebt der Beklagte Einspruch, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung und einem darauffolgenden Urteil.
Wann ist ein Prozessvergleich möglich und welche Wirkung hat er?
Ein Vergleich kann zu jedem Zeitpunkt während der mündlichen Verhandlung geschlossen werden. Er beendet das Verfahren und klärt die Streitpunkte verbindlich. Handelt es sich um eine Leistung, wird der Vergleich zudem zum Exekutionstitel, sodass die vereinbarte Leistung bei Weigerung zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Wie setzen sich die Verfahrenskosten zusammen und wer trägt sie am Ende?
Die Kosten eines Verfahrens umfassen Gerichtsgebühren, Auslagen (z. B. für Zeugen oder Sachverständige) und Anwaltskosten. Grundsätzlich gilt das „Erfolgshaftungsprinzip“: die unterliegende Partei trägt die Prozesskosten der obsiegenden Seite. Bei nur teilweisem Obsiegen werden die Kosten anteilig gequotelt oder aufgehoben, je nach prozentualem Erfolg.
Was ist Verfahrenshilfe und wie kann sie beantragt werden?
Verfahrenshilfe ermöglicht es Parteien mit geringem Einkommen, Gerichtsgebühren und andere Prozesskosten vorübergehend erlassen zu bekommen oder einen kostenlosen Rechtsbeistand zu erhalten. Die Verfahrenshilfe ist beim zuständigen Gericht zu beantragen; Voraussetzung ist, dass die Kosten den notwendigen Lebensunterhalt übersteigen würden und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.
Mehr Informationen finden Sie hier > Fragen zum Zivilrecht
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