Die Feststellungsklage dient dazu festzustellen, ob zwischen den Parteien ein bestimmtes Recht oder Rechtsverhältnis besteht oder ob eine Urkunde echt oder unecht ist, also vom Aussteller stammt. Voraussetzung für eine solche Feststellungsklage ist, dass der Kläger ein rechtliches Interesse an einer baldigen Feststellung durch das Gericht hat – es braucht also einen aktuellen Anlass zur Klärung des strittigen Rechtsverhältnisses.