FAQ

Sind die Verhandlungen öffentlich?

In der Regel erfolgen die Entscheidungen des Gerichts im Exekutionsverfahren ohne vorherige mündliche Verhandlung – diese sind nur in bestimmten Fällen gesetzlich vorgesehen. Findet eine solche Verhandlung ausnahmsweise dennoch statt, ist diese, wie auch im Insolvenzverfahren, nur parteiöffentlich. Volksöffentlichkeit gibt es nur beim Versteigerungstermin (zB Liegenschaftsexekution).

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Zivilrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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