FAQ

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Exekutionsverfahren kann in zwei Abschnitte gegliedert werden:

 

  • Bewilligungsverfahren

 

  • Vollzugsverfahren

 

Beginn des Bewilligungsverfahrens ist der Exekutionsantrag des betreibenden Gläubigers. Es endet mit der Exekutionsbewilligung. Anschließend kommt es zum Vollzug. Das Vollzugsverfahren besteht dabei grundsätzlich aus dem Auffindungs-, dem Zugriffs-, dem Verwertungs- und dem Verteilungsverfahren, wobei nicht zwingenderweise all diese Schritte durchlaufen werden müssen. So kommt es etwa bei der Exekution zur Sicherstellung zu keinen Verwertungsakten.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Zivilrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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