FAQ

Kann ich einen Richter ablehnen? Wenn ja, wie?

Ein Richter kann abgelehnt werden, wenn ein gesetzlicher Ausschließungsgrund oder ein Grund vorliegt, der an der Unbefangenheit des Richters zweifeln lässt. Die Ablehnung kann sowohl auf Antrag einer Partei (Ablehnungsantrag) als auch von Amts wegen wahrgenommen werden (Selbstmeldung).

 

Ein gesetzlicher Ausschlussgrund liegt vor, wenn der Richter:

 

  • selbst Partei ist
  • Ehegatte, eingetragener Partner oder naher Verwandter einer Partei ist oder war
  • Wahl- oder Pflegeelternteil bzw. Wahl- oder Pflegekind oder Pflegebefohlener einer Partei ist
  • Bevollmächtigter einer Partei ist oder war
  • in höherer Instanz an der Entscheidung der unteren Instanz mitgewirkt hat

 

Liegt ein Fall der Befangenheit bzw. der Ausgeschlossenheit vor, kommt es zur Neuverhandlung vor dem nach der Geschäftsordnung vorgesehenen Ersatzrichter.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Nutzer, die diese Frage gelesen haben,
suchten auch nach....

Sind die Verhandlungen öffentlich?

Wie läuft das Verfahren ab?

Darf der Gerichtsvollzieher meine Haustür öffnen?

Wer ist am Verfahren beteiligt?

Was ist Sinn und Zweck des Exekutionsverfahrens?

Was versteht man unter außergerichtlichem bzw. stillem Ausgleich?

Ist die Verhandlung öffentlich?

Wie läuft das Konkursverfahren ab?

Wie läuft das Sanierungsverfahren ab?

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.