Die Ehegatten trifft die Pflicht zur umfassenden Lebensgemeinschaft. Diese umfasst insbesondere:
- Pflicht zum gemeinsamen Wohnen
Hierbei geht es darum, dass die Ehegatten in einer Hausgemeinschaft leben sollen. Der Wohnsitz ist dabei im Einvernehmen auszuwählen, wobei jeder Ehegatte das Recht hat, aus gerechtfertigten Gründen eine Verlegung zu verlangen (zB Berufsausübung).
- Treuepflicht
Die Treuepflicht umfasst nicht nur den geschlechtlichen Bereich, sondern auch darüber hinaus alles, was das Vertrauensverhältnis zwischen den Partner empfindlich stören kann.
- Beistandspflicht
Die Beistandspflicht umfasst insbesondere den psychischen Beistand in allen Lebenslagen und die Pflege im Krankheitsfall. Ebenfalls zur Beistandspflicht gehört die eheliche Unterhaltspflicht, die Unterstützung im Haushalt, die Mitwirkung im Erwerb und der Anspruch auf Wohnungsschutz.
- Pflicht zur anständigen Begegnung