Zwischen der betroffenen Person und dem gewünschten Erwachsenenvertreter muss höchstpersönlich eine schriftliche Vereinbarung vor einem Notar, Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein geschlossen werden. Die Vereinbarung kann sich dabei auf einzelne Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten erstrecken. Insbesondere kann festgelegt werden, dass die vertretene Person nur im Einvernehmen mit dem Vertreter handeln kann bzw. auch umgekehrt, dass der Vertreter nur im Einvernehmen mit der vertretenen Person handeln kann.
Die Vereinbarung ist wieder im ÖZVV einzutragen und wird mit der Registrierung gültig.