FAQ

Wann endet die gesetzliche Erwachsenenvertretung?

Die gesetzliche Erwachsenenvertretung endet aus denselben Gründen wie die Vorsorgevollmacht. Darüber hinaus ist die gesetzliche Erwachsenenvertretung – im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht und zur gewählten Erwachsenenvertretung – befristet. Wird sie also nicht erneut in das ÖZVV eingetragen endet sie mit Ablauf von drei Jahren.

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