FAQ

Gilt das Überschneidungsverbot auch für Vorsorgebevollmächtigte?

Nein, hier ist die Bestellung mehrerer Bevollmächtigter mit überscheidenden Wirkungsbereichen zulässig. Allerdings dürfen auch Erwachsenenvertreter und Vorsorgebevollmächtigte keinen überschneidenden Wirkungsbereich haben.

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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