FAQ

Wann endet die gesetzliche Erwachsenenvertretung?

Die gesetzliche Erwachsenenvertretung endet aus denselben Gründen wie die Vorsorgevollmacht. Darüber hinaus ist die gesetzliche Erwachsenenvertretung – im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht und zur gewählten Erwachsenenvertretung – befristet. Wird sie also nicht erneut in das ÖZVV eingetragen endet sie mit Ablauf von drei Jahren.

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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