FAQ

Ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Ermittlungsverfahren zwingend vorgesehen?

Nein, es liegt im Ermessen der Verwaltungsbehörde zu bestimmen, wie das Verfahren stattzufinden hat – sie kann also entscheiden, ob eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist oder nicht. Die Parteien können zwar einen Antrag auf mündliche Verhandlung stellen, jedoch haben sie keinen Anspruch auf Durchführung einer solchen.

 

Wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt, ist sie so anzuberaumen, dass allen Teilnehmern die Möglichkeit gegeben wird, rechtzeitig und vorbereitet zu erscheinen. Die angemessene Vorbereitungszeit orientiert sich dabei natürlich an der Komplexität der zu verhandelnden Sache – je umfangreicher der Verfahrensgegenstand ist, desto länger wird auch die erforderliche Zeit zur Vorbereitung sein. Abgesehen von Ausnahmefällen beträgt die Mindestvorbereitungszeit aber jedenfalls zwei Tage.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Nutzer, die diese Frage gelesen haben,
suchten auch nach....

Welche Vollstreckungsmittel gibt es?

Kann die Vollstreckungsverfügung bekämpft werden?

Wer ist zur Vollstreckung zuständig?

Was ist Ziel und Regelungsgegenstand des Vollstreckungsverfahrens?

Wann kann man sich mit Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wenden?

Wann kann Revision erhoben werden?

Welche Rechtsmittel können gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte erhoben werden?

Was ist eine Säumnisbeschwerde und wann kann man sie erheben?

Was ist eine Maßnahmenbeschwerde und wann kann man sie erheben?

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.