Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist möglich, wenn besondere Gründe vorliegen, die die Richtigkeit der Entscheidung fraglich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme ist allerdings nur möglich, wenn das Verfahren durch Bescheid beendet wurde und gegen diesen Bescheid kein Rechtsmittel mehr zulässig ist.
Wichtige Gründe sind:
- Bescheid wurde durch die Fälschung einer Urkunde oder andere gerichtlich strafbare Handlungen herbeigeführt oder erschlichen
- neue Tatsachen oder Beweismittel sind hervorgekommen, die ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und voraussichtlich zu einem anderen Ergebnis geführt hätten
- Bescheid war von einer Vorfrage abhängig, die von der zuständigen Behörde erst später anders entschieden wurde
- nachträgliches Bekanntwerden eines Bescheids oder einer gerichtlichen Entscheidung, der bzw. die die Einwendung der bereits entschiedenen Sache begründet hätte