Häufige Fragen
Einvernehmliche Scheidung
Die meisten Scheidungen in Österreich erfolgen einvernehmlich. Auch wir sind davon überzeugt, dass im guten Einvernehmen bessere Lösungen für die Aufteilung des Vermögens, der Finanzen und vor allem für die gemeinsamen Kinder gefunden werden können. Denn Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht können Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung relativ frei regeln. Das Gericht beschränkt sich anschließend lediglich auf die formale Erklärung, dass die Ehe geschieden ist und verweist auf den zuvor ausgehandelten Vergleich.
Dennoch sollten Sie sich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung professionell rechtlich beraten lassen – insbesondere zu den Themen Aufteilung des Vermögens, Unterhalt, Erbansprüche und Sonderausgaben für die Kinder. Die kostenlose kurze Erstauskunft auf dem Amt oder persönliche Erfahrungsberichte aus dem Bekannten- und Familienkreis ersetzen keine solide Rechtsberatung.
Streitige / Strittige Scheidung in Österreich
Wenn Sie keine einvernehmliche Scheidung wünschen oder diese nicht möglich ist, beispielsweise weil Ihr Ehepartner schuldhaft einen Scheidungsgrund gesetzt hat, können Sie eine Scheidungsklage einreichen. Es gibt zahlreiche Gründe, die eine Scheidung aus Verschulden rechtfertigen. Dazu gehören unter anderem Untreue, körperliche und seelische Misshandlung durch den Noch-Partner. In der Scheidungsklage müssen Sie den Scheidungsgrund beweisen. Das Gericht entscheidet dann, wer an der Zerrüttung der Ehe schuld ist, was in weiterer Folge relevant dafür ist, wer Unterhalt zahlen muss.
Scheidung gegen Ihren Willen
Hat Ihr Ehepartner einen Scheidungsgrund gesetzt und will sich scheiden lassen, kann es finanziell sinnvoll sein, dem nicht zuzustimmen. Erst drei Jahre nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft kann sich Ihr Partner gegen Ihren Willen scheiden lassen. Vorausgesetzt, Sie haben keinen Scheidungsgrund gesetzt. Stellt das dann Gericht fest, dass Ihr Partner die Zerrüttung der Ehe verschuldet hat, haben Sie als schuldlos geschiedener Ehegatte trotz Scheidung weiterhin Anspruch auf Unterhalt wie während der Ehe.
Grey Divorce – wenn Empty Nester sich trennen
Die Zahl der Scheidungen, bei denen die Ehepartner 50 Jahre oder älter sind, nimmt zu.
In Österreich hat sich die Zahl der „Grey Divorce“-Fälle seit 1985 vervierfacht. Oft geht es in dieser Lebensphase nicht mehr um Obsorge und Kindesunterhalt, sondern um das Regeln der Unterhaltsansprüche, Wohnrecht und Aufteilung des Vermögens sowie pensionsrechtliche Ansprüche und Witwen- bzw. Witwerpension. Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten, bevor Sie vorschnell auf Ihre Ansprüche verzichten.
Scheidung und Kinder: Obsorgefragen, Kindesunterhalt, Kontaktrecht
Wenn minderjährige Kinder im Spiel sind, ist das Obsorgeverfahren selten mit der einvernehmlichen oder gerichtlichen Entscheidung bezüglich Kindesunterhalt, Obsorge, und Kontaktrecht abgeschlossen. Zumindest bis zur Volljährigkeit bzw. bis zur finanziellen Unabhängigkeit müssen Sie gemeinsam Entscheidungen für das Kind treffen.
Vergessen Sie auch nicht private Meilensteine wie Familienfeiern, Schul- und Universitätsabschlüsse, Heirat und die Geburt von Enkelkindern. Wenn sich die Fronten bei einer Scheidung verhärten, wird es schwierig, diese Ereignisse als Eltern gemeinsam zu erleben. Auch für die Kinder – ob jung oder erwachsen – ist es einfacher, wenn beide Elternteile fair bleiben.
Unsere Erfahrung zeigt, ein faires Verfahren ist die beste Voraussetzung, damit die vereinbarten Regeln später auch eingehalten werden. Wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin dennoch die Grenzen überschreitet, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Schließlich geht es um das Wohl der Kinder!
Beratung beim Änderungsantrag
Wir beraten, wenn Sie einen Änderungsantrag einreichen möchten. Dabei geht es meistens um Unterhaltsänderung, Kontaktrechtsänderung und Obsorgewechsel.
Trennungsvereinbarung
Wenn Sie sich derzeit (noch) nicht scheiden lassen wollen, aber bereits getrennt leben, empfehlen wir Ihnen, eine Trennungsvereinbarung zu treffen. Darin werden Fragen wie Kostentragung, Nutzungsrechte an gemeinsamen Vermögenswerten wie Auto, Immobilien, Wohnrecht sowie Regelungen für die Kinder geklärt. Wir beraten Sie gerne.
Was kostet die Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung setzen sich zusammen aus Anwaltskosten sowie Gerichtskosten und eventuell Gutachter- oder Dolmetscherkosten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten in der Regel niedriger als bei einer strittigen Scheidung.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Während eine einvernehmliche Scheidung innerhalb weniger Wochen rechtskräftig abgeschlossen werden kann, kann der Prozess bei streitigen Scheidungen je nach Komplexität des Falles, mehrere Monate oder – in Extremfällen – sogar Jahre dauern.
Gehören mein Erbe und Geschenke an mich zum gemeinsamen Vermögen bei einer Scheidung?
Erbschaften und Geschenke, die vor oder während der Ehe empfangen wurden, zählen in der Regel nicht zum gemeinsamen ehelichen Vermögen, das geteilt wird.
Brauche ich einen Anwalt für eine einvernehmliche Scheidung?
Eine Scheidung hat oftmals enorme Auswirkungen auf Ihre finanzielle Zukunft. Bei gemeinsamen Kindern sind auch Fragen von Obsorge und Kontaktrecht zu klären. Ein Rechtsanwalt ist daher bei jeder Art von Scheidung empfehlenswert. Er bietet Ihnen eine umfassende Beratung, hilft Ihnen nichts zu übersehen und Stolperfallen zu vermeiden.
Ist eine einvernehmliche Scheidung besser als eine streitige Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung ist oftmals schneller, kostengünstiger und emotional weniger belastend als eine langwierige streitige Scheidung.
Unterhalt: Wie lange muss ich Kinderunterhalt zahlen?
Kindesunterhalt ist im Regelfall bis zur sogenannten Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zu bezahlen. Diese kann bereits mit Volljährigkeit eintreten, oftmals aber auch (deutlich) später, beispielsweise wenn Ihr Kind ein Studium absolviert.
Unterhalt: Muss man immer Unterhalt und Pension zahlen?
Ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Einkommensverhältnisse und der Umstände der Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung obliegt die Regelung zum Unterhalt den Parteien, bei einer strittigen Scheidung spielt auch das Verschulden am Zerrütten der Ehe eine Rolle.
Muss ich Unterhalt zahlen, wenn meine Noch-Ehefrau fast immer gearbeitet hat?
Die Pflicht zur Unterhaltszahlung basiert auf den individuellen Einkommensverhältnissen und den spezifischen Bedingungen der Scheidung.
Ich habe fast immer gearbeitet. Bekomme ich bei einer Scheidung Unterhalt?
Ob Sie Unterhalt erhalten, hängt von den Details Ihrer Scheidung und Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen ab.
Wann ist eine Scheidung mit Schuldspruch sinnvoll (Verschuldensscheidung)?
Wenn schwerwiegende Eheverfehlungen des Ehepartners eine Weiterführung der Ehe verunmöglichen und eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich erscheint, sollte eine Verschuldensscheidung in Betracht gezogen werden.
Wofür ist die Trennungsvereinbarung gut und wieso brauche ich dafür einen Anwalt?
Eine Trennungsvereinbarung regelt die Angelegenheiten zwischen dem faktischen Ende der Ehe und der endgütigen Scheidung. Eine Trennungsvereinbarung schützt davor, im Scheidungsverfahren Vorwürfen des Ehepartners ausgesetzt zu sein. So kann beispielsweise das getrennte Wohnen vereinbart werden, damit der Auszug aus der Ehewohnung nicht als böswilliges Verlassen des Ehepartners gewertet wird. Die Trennungsvereinbarung schafft also eine klare rechtliche Grundlage für die Zeit des Getrenntlebens vor der rechtskräftigen Scheidung.