Das Wesen der Ehe ist die Bildung einer grundsätzlich lebenslang andauernden Gemeinschaft der Ehepartner, wobei lebenslang natürlich nicht unzertrennlich bedeutet. Ehegatten sind grundsätzlich zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, insbesondere zum gemeinsamen Wohnen, zur Treue, zur anständigen Begegnung sowie zu gegenseitigem Beistand verpflichtet.
Seit 1.1.2019 ist die Verschiedengeschlechtlichkeit kein Wesensmerkmal der Ehe mehr, womit auch gleichgeschlechtliche Ehen möglich sind.