FAQ

Was versteht man unter Ehe?

Das Wesen der Ehe ist die Bildung einer grundsätzlich lebenslang andauernden Gemeinschaft der Ehepartner, wobei lebenslang natürlich nicht unzertrennlich bedeutet. Ehegatten sind grundsätzlich zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, insbesondere zum gemeinsamen Wohnen, zur Treue, zur anständigen Begegnung sowie zu gegenseitigem Beistand verpflichtet.

 

Seit 1.1.2019 ist die Verschiedengeschlechtlichkeit kein Wesensmerkmal der Ehe mehr, womit auch gleichgeschlechtliche Ehen möglich sind.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Familienrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.  

Schedule Appointment

Fill out the form below, and we will be in touch shortly.

Contact Information
Vehicle Information
Preferred Date and Time Selection