Die Höhe richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und der Leistungsfähigkeit der Eltern.
Wie bereits ausgeführt, leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Unterhalt durch Naturalleistungen. Der andere Elternteil bezahlt Geldunterhalt (Alimente).
Grundsätzlich gilt, dass je höher das Einkommen, desto höher der Unterhalt. Auch je älter das Kind, desto höher der Unterhalt. Die Rechtsprechung in Österreich hat zur Berechnung die sogenannte Prozentwertmethode entwickelt. Während für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren 16% des monatlichen Nettoeinkommens an Unterhalt zu bezahlen sind, erhöht sich dies schrittweise auf 22% für Kinder über 15 Jahren. Wenn der Unterhaltspflichtige weitere Unterhaltsverpflichtungen hat (weitere Kinder oder gegenüber einer (geschiedenen) Ehegattin) gibt es Abschläge.
In jedem Fall ist die Entscheidung über die Höhe des Geldunterhalts immer eine Enzelfallentscheidung des jeweils zuständigen Gerichts.