FAQ

Kann ein Elternteil die Übertragung der alleinigen Obsorge beantragen?

Jeder Elternteil kann die Übertragung der alleinigen Obsorge bzw. seine Beteiligung an der Obsorge beantragen, worauf es zur gerichtlichen Änderung der bestehenden Obsorge durch das Gericht kommt. Dem Antrag ist dann stattzugeben, wenn die Änderung dem Wohl des Kindes entspricht. Im Zuge des Änderungsverfahrens wird in der Regel einem Elternteil die hauptsächliche Betreuung des Kindes aufgetragen und dem anderen dabei ein Kontaktrecht eingeräumt.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Familienrecht

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