Die Vertretungsbefugnis endet:
- mit dem Tod des Vertretenen oder des Vertreters
- durch gerichtliche Entscheidung
- Eintragung des Widerrufs oder der Kündigung der Vorsorgevollmacht oder Wegfall des Vorsorgefalls im ÖZVV
Eine gerichtliche Entscheidung auf Beendigung der Vorsorgevollmacht erfolgt, wenn der Vertreter nicht oder pflichtwidrig tätig wird bzw. wenn es aus Gründen des Wohls der vertreten Person erforderlich ist. In diesem Fall ist ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter zu bestellen.