FAQ

Wann endet die Vorsorgevollmacht?

Die Vertretungsbefugnis endet:

  • mit dem Tod des Vertretenen oder des Vertreters

 

  • durch gerichtliche Entscheidung

 

  • Eintragung des Widerrufs oder der Kündigung der Vorsorgevollmacht oder Wegfall des Vorsorgefalls im ÖZVV

 

 

Eine gerichtliche Entscheidung auf Beendigung der Vorsorgevollmacht erfolgt, wenn der Vertreter nicht oder pflichtwidrig tätig wird bzw. wenn es aus Gründen des Wohls der vertreten Person erforderlich ist. In diesem Fall ist ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter zu bestellen.

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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