FAQ

Muss man sich im Verwaltungsverfahren anwaltlich vertreten lassen?

Nein, grundsätzlich können sich alle Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens, die prozessfähig sind, selbst vertreten. Prozessfähig sind grundsätzlich alle Personen über 18 Jahre. Es besteht also anfänglich im Verwaltungsverfahren kein Anwaltszwang, sehr wohl allerdings vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

 

Sofern keine Pflicht zum persönlichen Erscheinen besteht, hat man natürlich die Möglichkeit sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Das muss nicht zwingenderweise ein Anwalt sein.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Nutzer, die diese Frage gelesen haben,
suchten auch nach....

Welche Vollstreckungsmittel gibt es?

Kann die Vollstreckungsverfügung bekämpft werden?

Wer ist zur Vollstreckung zuständig?

Was ist Ziel und Regelungsgegenstand des Vollstreckungsverfahrens?

Wann kann man sich mit Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wenden?

Wann kann Revision erhoben werden?

Welche Rechtsmittel können gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte erhoben werden?

Was ist eine Säumnisbeschwerde und wann kann man sie erheben?

Was ist eine Maßnahmenbeschwerde und wann kann man sie erheben?

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.