FAQ

Welche anderen Scheidungsgründe gibt es noch?

Neben der Verschuldensscheidung kann die Scheidung noch aus anderen Scheidungsgründen erfolgen:

 

  • Krankheitsbedingte Scheidung:
    Hierbei geht es um Fälle, in denen die Ehe aufgrund des Verhaltens des anderen Ehegatten, welches aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer sonstigen vergleichbaren Beeinträchtigung nicht als Eheverfehlung gewertet werden kann, so tief zerrüttet wird, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Alleine die Erkrankung an einer psychischen Krankheit ist jedoch nicht ausreichend – es muss immer ein bestimmtes Verhalten gesetzt werden, welches einer schweren Eheverfehlung gleichkommt, aber aufgrund der Krankheit nicht vorwerfbar ist.
    Ein weiterer (krankheitsbedingter) Scheidungsgrund ist das Vorliegen einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit, deren Heilung bzw. Beseitigung der Ansteckungsgefahr in absehbarer Zeit nicht erwartet werden kann.Zu beachten ist in beiden Fällen die sogenannte Härteklausel. Da die Scheidung aus diesen Gründen dem Grundgedanken der Ehe – nämlich körperlichen und geistigen Beistand in Krisenzeiten zu leisten – widerspricht, ist die Scheidung unzulässig, wenn sie sittlich nicht gerechtfertigt ist. Es geht also darum, Härtefälle zu vermeiden. Das ist etwa dann der Fall, wenn der von der Krankheit betroffene Partner außergewöhnlich hart getroffen werden würde. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere die Dauer der Ehe, das Lebensalter und der Anlass der Erkrankung.

 

  • Auflösung der häuslichen Gemeinschaft:
    Ist die Ehe unheilbar zerrüttet und die häusliche Ehegemeinschaft seit mindestens drei Jahren aufgehoben, kann jeder Ehegatte die Scheidung verlangen. Es ist dabei unerheblich, von welchem Teil die Zerrüttung ausgeht bzw. ob Verschulden an der Zerrüttung vorliegt – es kann somit auch jener Ehegatte die Scheidung verlangen, welcher eine schwere Eheverfehlung gesetzt hat.Mit häuslicher Gemeinschaft ist eine Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft gemeint. Eine Auflösung dieser Gemeinschaft liegt vor, wenn alle drei Elemente weggefallen sind und die persönlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten abgebrochen wurden. Eine Auflösung liegt insbesondere schon dann vor, wenn beide Partner in derselben Wohnung leben, aber sonst getrennte Wege gehen – auch Gelegenheitsbesuche sind hierfür unbeachtlich.Zu beachten ist jedoch, dass dem Begehren auf Scheidung nicht stattgegeben wird, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass es an der Zerrüttung fehlt – also zu erwarten ist, dass die Lebensgemeinschaft wiederhergestellt wird. Auch hier ist die Härteklausel zu beachten. So ist der Scheidung nicht stattzugeben, wenn die Scheidung den Beklagten härter treffen würde als den Scheidungskläger die Abweisung des Begehrens treffen würde. Ist die häusliche Gemeinschaft jedoch seit sechs Jahren aufgehoben ist dem Begehren jedenfalls stattzugeben.

 

  • Einvernehmliche Scheidung:
    Natürlich gibt es auch die Möglichkeit die Ehe im Einvernehmen zu beenden. Zum Schutz vor Übereilung braucht es für eine solche einvernehmliche Scheidung aber das Vorliegen folgender Voraussetzungen:

    • Eheliche Lebensgemeinschaft ist seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben
    • Beide Ehegatten gestehen die unheilbare Zerrüttung der ehelichen Verhältnisse ein
    • Es gibt eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen vor Gericht
    • Gemeinsamer Scheidungsantrag

 

Die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen hat einerseits die Regelung des Unterhalts zwischen den Ehegatten und anderseits die Aufteilung des Ehevermögens zu regeln. Sind gemeinsame, minderjährige Kinder vorhanden ist auch eine Vereinbarung über die Betreuung und Obsorge, das Kontaktrecht und die Unterhaltspflicht zu treffen.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Nutzer, die diese Frage gelesen haben,
suchten auch nach....

Wie lange hat ein Kind Anspruch auf Kindesunterhalt? Wann endet der Anspruch?

Was versteht man unter Sonderbedarf?

Was versteht man unter Regelbedarf? Gibt es eine Höchstgrenze des Unterhalts?

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Wie ist der Kindesunterhalt geregelt?

Haben auch die Großeltern ein Kontaktrecht?

Kann der Kontakt auch erzwungen werden?

Ich bin nicht obsorgeberechtigt. Habe ich dennoch das Recht auf Kontakt zu meinem Kind?

Wie lange bestehen Obsorgepflichten?

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.