Der während der Ehe zu leistende Ehegattenunterhalt endet mit Rechtskraft des Scheidungsausspruchs. Allerdings kann in bestimmten, schwerwiegenden Fällen auch noch nach der Scheidung Unterhalt anfallen.
Den Ehegatten steht es dabei frei den nachehelichen Unterhalt einvernehmlich zu regeln. Gibt es keine derartige Regelung, hängt der Unterhaltsanspruch in erster Linie vom Verschulden des Partners bzw. von der Art der Scheidung ab.