Anders als beim Unterhalt bei aufrechter Ehe, ist der nacheheliche Unterhalt jedenfalls in Geld zu leisten. In der Regel erfolgt die Zahlung dabei in Form einer monatlichen Rentenzahlung, welche im Voraus zu leisten ist.
Nur bei Vorliegen wichtiger Gründe kann statt der Geldrente eine Abfindung verlangt werden, sofern der der Verpflichtete nicht unbillig belastet wird.