FAQ

Ist von den leiblichen Eltern im Falle einer Adoption weiter Unterhalt zu leisten?

Ja, die leiblichen Eltern sind weiter verpflichtetet Unterhalt zu leisten, sofern der Adoptierende nicht in der Lage dazu ist. Diese Pflicht gilt also subsidiär. Auch wechselseitige Erbansprüche bleiben bestehen.

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