FAQ

Wann muss der Anspruch geltend gemacht werden?

Der Anspruch auf Aufteilung ist innerhalb eines Jahres nach Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe anzuerkennen bzw. gerichtlich geltend zu machen, widrigenfalls er erlischt.

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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