Die Obsorgepflichten umfassen im Wesentlichen:
- Pflege und Erziehung
Bei der Pflege geht es in erster Linie darum, das körperliche Wohl und die Gesundheit des Kindes zu wahren. Die Erziehung bezieht sich auf die körperliche, seelische und geistige Entwicklung des Kindes. Die Pflege und Erziehung umfasst insbesondere auch, dass minderjährig Kinder die Anordnung der Eltern zu befolgen haben, wobei jedoch keinesfalls Gewalt angewendet werden darf. Dabei ist auch der Wille des Kindes zu berücksichtigen, sofern dessen Wohlergehen dem nicht entgegensteht.Zur Pflege und Erziehung gehört außerdem auch das Recht der Eltern den Vornamen des Kindes, seine Ausbildung und die religiöse Erziehung zu bestimmen.
- Vermögensverwaltung:
Den Eltern obliegt die Verwaltung des Vermögens des Kindes – dabei haben sie mit der Sorgfalt ordentlicher Eltern vorzugehen. Demnach ist das Vermögen zu erhalten und nach Möglichkeit sogar zu vermehren.
- Vertretung:
Die gesetzliche Vertretung umfasst das Recht Rechtshandlungen für das Kind vorzunehmen. Zu beachten ist hierbei, dass Rechtshandlungen in wichtigen Angelegenheiten nur mit Zustimmung beider obsorgeberechtigter Teile wirksam sind (zB Änderung des Namens, Erwerb einer Staatsangehörigkeit, Ein- oder Austritt in eine Kirche). Rechtshandlungen die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, bedürfen darüber hinaus noch einer ausdrücklichen gerichtlichen Genehmigung (zB Veräußerung und Belastung von Liegenschaften, Verzicht auf das Erbrecht, Ablehnung einer Schenkung).