Im Hinblick auf die Namenswahl sind die Eheleute überwiegend frei. So kann entweder der Name des Mannes oder der Name der Frau zum Familiennamen bestimmt werden. Auch Doppelnamen, bestehend aus beiden Familiennamen, sind möglich. Bestehen die jeweiligen Familiennamen vor Eheschließung wiederum aus mehreren Namensteilen, so können auch Teile dieses Namens verwendet werden. Insgesamt darf der Familienname jedoch nur aus zwei Teilen bestehen.
Beispiel: Heiraten also Herr Huber-Mayer und Frau Berger-König gibt es folgende möglich Namenskombinationen:
- Huber
- Mayer
- König
- Berger
- Huber-Mayer
- Berger-König
- Huber-Berger (bzw. umgekehrt)
- Huber-König (bzw. umgekehrt)
- Mayer-Berger (bzw. umgekehrt)
- Mayer-König (bzw. umgekehrt)
Wird kein Name bestimmt, behalten die Ehegatten ihren bisherigen Familiennamen. Kommt es zur Scheidung besteht die Möglichkeit der Weiterführung des Familiennamens oder die Annahme des vorherigen Familiennamens.