Jeder Ehegatte hat nach seinen Kräften zur Deckung der für die jeweiligen Lebensverhältnisse angemessene Bedürfnisse beizutragen.
Die Ehegatten sind also verpflichtet, ihre vollen Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen, um ihren Beitrag zu leisten. Liegt das tatsächlich erzielte Einkommen hinter dem möglichen Einkommen, wird ein fiktives Einkommen angenommen (Anspannungsprinzip).
Die Ehegatten können die Erwerbstätigkeit und die Haushaltsführung einvernehmlich untereinander aufteilen.
Eine Verletzung der Beitragspflicht kann im Scheidungsverfahren als Eheverfehlung geltend gemacht werden.