Kanzlei IBESICH
Ihr Scheidungsanwalt in Wien
Kompetente Beratung bei Trennung & Scheidung

Scheidungsberatung für Frauen und Männer
Eine Scheidung ist immer ein tiefer Einschnitt – sowohl rechtlich als auch emotional. Sie betrifft nicht nur den rechtlichen Status, sondern auch finanzielle Sicherheit, emotionale Bindungen und oft das gesamte Lebensumfeld.
Als Wiener Kanzlei mit umfassender Expertise im Scheidungsrecht begleiten wir Sie in dieser herausfordernden Phase mit Fachwissen, Feingefühl und klarer Struktur. Unser Ziel ist es, Komplexität zu reduzieren und gemeinsam mit Ihnen tragfähige, rechtlich fundierte Lösungen zu entwickeln.
Wir wissen, dass eine Trennung nie leicht ist. Eine Scheidung ist stets auch eine Entscheidung – geprägt von persönlichen Verletzungen und dem Wunsch nach einem Neuanfang. Ohne rechtliche Beratung entstehen schnell Unsicherheiten oder langfristige Nachteile, die sich vermeiden lassen.
Deshalb stehen wir Ihnen vorausschauend und zuverlässig zur Seite – unabhängig davon, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist oder ein gerichtliches Verfahren notwendig wird.
Jede Lebenssituation ist einzigartig: mit oder ohne Kinder, nach kurzer Ehe oder nach Jahrzehnten gemeinsamen Lebens.
Wir vertreten Ihre Interessen mit Augenmaß – bei Themen wie Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung und allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Trennung.
Unser Ziel ist eine Lösung, die nicht nur rechtlich überzeugt, sondern auch menschlich Bestand hat.
Damit Sie gut beraten, rechtlich abgesichert und gestärkt in Ihre neue Lebensphase starten können.

Das sollten Sie vor der Scheidung klären
- Wer darf bis wann in der Wohnung bleiben?
- Wer kommt für Reparaturen auf?
- Wer übernimmt die Kreditraten?
- Wer trägt die Kosten für die Nachhilfe der Kinder?
- Wer kümmert sich um spezielle medizinische Behandlungen?
- Wer finanziert die teure Klassenreise oder den Schul-Laptop?
- Wer zahlt für Handyreparaturen oder neue Kleidung?
Diese Fragen sollten bereits bei der Trennung geklärt werden – im Interesse Ihrer Finanzen, Ihrer Nerven und vor allem Ihrer Kinder.
Wir unterstützen Sie bei der Aufteilung des gemeinsamen Immobilienbesitzes, der Regelung des Wohnrechts und bei rechtlichen Fragen, die sich aus gemeinsamen Krediten oder Immobiliengeschenken von Familienmitgliedern ergeben.
Die Auswirkungen einer Ehescheidung auf Unterhaltsanspruch, Vermögensaufteilung, Kranken- und Pensionsversicherung sowie Erbe sind je nach Art der Scheidung unterschiedlich. Wir beraten Sie, welche Form der Scheidung für Ihre jeweilige Situation am besten geeignet ist.
Die beste Voraussetzung für einen gelungenen Schlussstrich ist eine professionelle Begleitung, damit wirklich alle relevanten Punkte einvernehmlich oder vor dem Scheidungsgericht im Rahmen einer strittigen Scheidung geklärt werden.
Mit unserer anwaltlichen Beratung regeln Sie alle Punkte rechtssicher, damit es später keine Überraschungen gibt.
So begleiten wir Sie durch Ihre Scheidung
Bei einer Scheidung – ob einvernehmlich oder streitig – gibt es keine wirklichen Gewinner. Unser Ziel ist es, Ihnen einen guten Start in Ihr neues Leben nach der Trennung zu ermöglichen und das Wohl Ihrer Kinder zu schützen.
Mit Erfahrung, Diskretion und Verständnis unterstützen wir Sie bei Ihrer Scheidung – in Wien und Umgebung.
Ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation: hören zu, klären Fakten und berücksichtigen die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Mit Ruhe und Einfühlungsvermögen zeigen wir auf, welche Punkte für Ihr Verfahren tatsächlich relevant sind.
Zugleich weisen wir Sie darauf hin, dass emotionale Vorwürfe und irrelevante Details vor Gericht kaum Einfluss haben.
Fokussiert und strategisch für Ihr Recht
Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche: die Aspekte, die Ihr Verfahren beeinflussen können.
Mit kühlem Kopf prüfen wir Ihre Unterlagen, entwickeln eine präzise Strategie und setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen bestmöglich durchgesetzt werden.
Schnelle Einschätzung, klare Strategie
Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir rasch beurteilen, wie Ihre Chancen stehen und was realistisch erreichbar ist.
Wir vermeiden unnötige Eskalationen und konzentrieren uns darauf, Ihre Ressourcen – finanziell und emotional – zu schonen.
Häufige Fragen an den Scheidungsanwalt
Rechtlicher Hinweis/Disclaimer: Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung an einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle.
Einvernehmliche Scheidung
Die meisten Scheidungen in Wien und auch in ganz Österreich erfolgen einvernehmlich. Auch wir sind davon überzeugt, dass im guten Einvernehmen bessere Lösungen für die Aufteilung des Vermögens, der Finanzen und vor allem für die gemeinsamen Kinder gefunden werden können. Denn Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht können Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung relativ frei regeln.
Das Gericht beschränkt sich anschließend lediglich auf die formale Erklärung, dass die Ehe geschieden ist und verweist auf den zuvor ausgehandelten Vergleich.
Dennoch sollten Sie sich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung professionell rechtlich beraten lassen – insbesondere zu den Themen Aufteilung des Vermögens, Unterhalt, Erbansprüche und Sonderausgaben für die Kinder. Die kostenlose kurze Erstauskunft auf dem Amt oder persönliche Erfahrungsberichte aus dem Bekannten- und Familienkreis ersetzen keine solide Rechtsberatung.
Streitige / Strittige Scheidung in Österreich
Wenn Sie keine einvernehmliche Scheidung wünschen oder diese nicht möglich ist, beispielsweise weil Ihr Ehepartner schuldhaft einen Scheidungsgrund gesetzt hat, können Sie eine Scheidungsklage einreichen. Es gibt zahlreiche Gründe, die eine Scheidung aus Verschulden rechtfertigen. Dazu gehören unter anderem Untreue, körperliche und seelische Misshandlung durch den Noch-Partner.
In der Scheidungsklage müssen Sie den Scheidungsgrund beweisen. Das Gericht entscheidet dann, wer an der Zerrüttung der Ehe schuld ist, was in weiterer Folge relevant dafür ist, wer Unterhalt zahlen muss.
Scheidung gegen Ihren Willen
Hat Ihr Ehepartner einen Scheidungsgrund gesetzt und will sich scheiden lassen, kann es finanziell sinnvoll sein, dem nicht zuzustimmen. Erst drei Jahre nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft kann sich Ihr Partner gegen Ihren Willen scheiden lassen. Vorausgesetzt, Sie haben keinen Scheidungsgrund gesetzt. Stellt das Gericht dann fest, dass Ihr Partner die Zerrüttung der Ehe verschuldet hat, haben Sie als schuldlos geschiedener Ehegatte trotz Scheidung weiterhin Anspruch auf Unterhalt wie während der Ehe.
Alles Wissenswerte zu Trennung und Scheidung haben wir hier für Sie zusammengestellt > Scheidung
Grey Divorce – wenn Empty Nester sich trennen
Die Zahl der Scheidungen, bei denen die Ehepartner 50 Jahre oder älter sind, nimmt zu. In Österreich hat sich die Zahl der „Grey Divorce“-Fälle seit 1985 vervierfacht. Oft geht es in dieser Lebensphase nicht mehr um Obsorge und Kindesunterhalt, sondern um das Regeln der Unterhaltsansprüche, Wohnrecht und Aufteilung des Vermögens sowie pensionsrechtliche Ansprüche und Witwen- bzw. Witwerpension. Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten, bevor Sie vorschnell auf Ihre Ansprüche verzichten.
Scheidung und Kinder: Obsorgefragen, Kindesunterhalt, Kontaktrecht
Wenn minderjährige Kinder im Spiel sind, ist das Obsorgeverfahren selten mit der einvernehmlichen oder gerichtlichen Entscheidung bezüglich Kindesunterhalt, Obsorge, und Kontaktrecht abgeschlossen. Zumindest bis zur Volljährigkeit bzw. bis zur finanziellen Unabhängigkeit müssen Sie gemeinsam Entscheidungen für das Kind treffen.
Vergessen Sie auch nicht private Meilensteine wie Familienfeiern, Schul- und Universitätsabschlüsse, Heirat und die Geburt von Enkelkindern. Wenn sich die Fronten bei einer Scheidung verhärten, wird es schwierig, diese Ereignisse als Eltern gemeinsam zu erleben. Auch für die Kinder – ob jung oder erwachsen – ist es einfacher, wenn beide Elternteile fair bleiben.
Unsere Erfahrung zeigt, ein faires Verfahren ist die beste Voraussetzung, damit die vereinbarten Regeln später auch eingehalten werden. Wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin dennoch die Grenzen überschreitet, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Schließlich geht es um das Wohl der Kinder!
Beratung beim Änderungsantrag
Wir beraten, wenn Sie einen Änderungsantrag einreichen möchten. Dabei geht es meistens um Unterhaltsänderung, Kontaktrechtsänderung und Obsorgewechsel.
Trennungsvereinbarung
Wenn Sie sich derzeit (noch) nicht scheiden lassen wollen, aber bereits getrennt leben, empfehlen wir Ihnen, eine Trennungsvereinbarung zu treffen. Darin werden Fragen wie Kostentragung, Nutzungsrechte an gemeinsamen Vermögenswerten wie Auto, Immobilien, Wohnrecht sowie Regelungen für die Kinder geklärt. Wir beraten Sie gerne.
Was kostet die Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung setzen sich zusammen aus Anwaltskosten sowie Gerichtskosten und eventuell Gutachter- oder Dolmetscherkosten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten in der Regel niedriger als bei einer strittigen Scheidung.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Während eine einvernehmliche Scheidung innerhalb weniger Wochen rechtskräftig abgeschlossen werden kann, kann der Prozess bei streitigen Scheidungen je nach Komplexität des Falles mehrere Monate oder – in Extremfällen – sogar Jahre dauern.
Gehören mein Erbe und Geschenke an mich zum gemeinsamen Vermögen bei einer Scheidung?
Erbschaften und Geschenke, die vor oder während der Ehe empfangen wurden, zählen in der Regel nicht zum gemeinsamen ehelichen Vermögen, das geteilt wird.
Brauche ich einen Anwalt für eine einvernehmliche Scheidung?
Eine Scheidung hat oftmals enorme Auswirkungen auf Ihre finanzielle Zukunft. Bei gemeinsamen Kindern sind auch Fragen von Obsorge und Kontaktrecht zu klären. Ein Rechtsanwalt ist daher bei jeder Art von Scheidung empfehlenswert. Er bietet Ihnen eine umfassende Beratung, hilft Ihnen nichts zu übersehen und Stolperfallen zu vermeiden.
Ist eine einvernehmliche Scheidung besser als eine streitige Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung ist oftmals schneller, kostengünstiger und emotional weniger belastend als eine langwierige streitige Scheidung.
Unterhalt: Wie lange muss ich Kinderunterhalt zahlen?
Kindesunterhalt ist im Regelfall bis zur sogenannten Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zu bezahlen. Diese kann bereits mit Volljährigkeit eintreten, oftmals aber auch (deutlich) später, beispielsweise wenn Ihr Kind ein Studium absolviert.
Unterhalt: Muss man immer Unterhalt und Pension zahlen?
Ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Einkommensverhältnisse und der Umstände der Scheidung.
Wir haben diesem Thema eine eigene Seite gewidmet: Alles über Unterhalt & Alimente
Muss ich Unterhalt zahlen, wenn meine Noch-Ehefrau fast immer gearbeitet hat?
Die Pflicht zur Unterhaltszahlung basiert auf den individuellen Einkommensverhältnissen und den spezifischen Bedingungen der Scheidung.
Ich habe fast immer gearbeitet. Bekomme ich bei einer Scheidung Unterhalt?
Ob Sie Unterhalt erhalten, hängt von den Details Ihrer Scheidung und Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen ab.
Wann ist eine Scheidung mit Schuldspruch sinnvoll (Verschuldensscheidung)?
Wenn schwerwiegende Eheverfehlungen des Ehepartners eine Weiterführung der Ehe verunmöglichen und eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich erscheint, sollte eine Verschuldensscheidung in Betracht gezogen werden.
Wofür ist die Trennungsvereinbarung gut und wieso brauche ich dafür einen Anwalt?
Eine Trennungsvereinbarung regelt die Angelegenheiten zwischen dem faktischen Ende der Ehe und der endgültigen Scheidung. Sie schützt davor, im Scheidungsverfahren Vorwürfen des Ehepartners ausgesetzt zu sein. So kann beispielsweise das getrennte Wohnen vereinbart werden, damit der Auszug aus der Ehewohnung nicht als böswilliges Verlassen des Ehepartners gewertet wird.
Quellen und Referenzen
- Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes – Gesetzestexte zum österreichischen Scheidungsrecht (insb. Ehegesetz und Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), aktuelle konsolidierte Fassungen.
- Österreichisches Bundesportal oesterreich.gv.at – Offizielle Informationen der Republik Österreich (Bundesministerium für Justiz und weitere Stellen).
Alles Wissenswerte zu Trennung und Scheidung haben wir hier für Sie zusammengestellt > Scheidung
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