Kanzlei IBESICH

Ihr Scheidungsanwalt in Wien

Kompetente Beratung bei Trennung & Scheidung

Scheidungsanwalt Michael Ibesich in Wien

Scheidungsberatung für Frauen und Männer

Eine Scheidung ist ein tiefgreifender Einschnitt im Leben – emotional wie auch rechtlich. Gerade in dieser Ausnahmesituation ist es wichtig, verlässliche Unterstützung zu haben.

Ein spezialisierter Scheidungsanwalt in Wien hilft Ihnen dabei, den Überblick zu bewahren, Ihre Rechte zu sichern und faire Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

Trennungen bringen oft Unsicherheit mit sich: Wie geht es weiter? Was passiert mit den gemeinsamen Kindern oder dem Eigenheim? In solchen Momenten steht Ihnen ein erfahrener Anwalt für Familienrecht zur Seite, der nicht nur die rechtlichen Aspekte im Blick hat, sondern auch mit Einfühlungsvermögen auf Ihre Situation eingeht.

Vertrauen und Kompetenz sind dabei entscheidend – denn Ihr Anwalt sollte sowohl juristischer Experte als auch verständnisvoller Begleiter in einer schwierigen Lebensphase sein.

Wobei kann Sie ein Scheidungsanwalt unterstützen?

Ein Scheidungsanwalt übernimmt vielfältige Aufgaben, um Sie von der Erstberatung bis zum Scheidungsurteil zu unterstützen. Zu Beginn klärt er in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihre Fragen, erläutert die Rechtslage und zeigt Ihnen Ihre Optionen auf. Anschließend begleitet er Sie Schritt für Schritt durch das Scheidungsverfahren – immer mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Typische Aufgaben eines Scheidungsanwalts sind unter anderem:

  • Rechtliche Beratung: Er erklärt Ihnen verständlich die gesetzlichen Grundlagen und Ihre Ansprüche, etwa im Unterhalts- oder Sorgerecht.

  • Verhandeln und Vermitteln: Ihr Anwalt tritt mit der Gegenseite in Kontakt, um außergerichtliche Einigungen zu erzielen – besonders wichtig bei einer einvernehmlichen Scheidung.

  • Vertretung vor Gericht: Sollte es zum Verfahren kommen, vertritt Sie der Scheidungsanwalt vor Gericht in Wien und ganz Österreich und setzt sich engagiert für Ihre Interessen ein – gerade in einer strittigen Scheidung unverzichtbar.

  • Vertrags- und Dokumentenerstellung: Bei Bedarf entwirft der Anwalt Scheidungsvereinbarungen oder Vergleichsangebote und kümmert sich um alle notwendigen Anträge und Schriftstücke.

Durch diese umfassende Unterstützung können Sie sicher sein, dass kein Detail übersehen wird. Ihr Anwalt übernimmt die juristische Komplexität, damit Sie sich auf Ihren Neuanfang konzentrieren können.

Wiener Scheidungsanwalt Michael Ibesich bei einem Beratungsgespräch

Wann sollte man in Wien einen Scheidungsanwalt hinzuziehen?

Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Sobald absehbar ist, dass eine Trennung oder Scheidung im Raum steht – insbesondere wenn Konflikte drohen – lohnt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung. In Wien und ganz Österreich können Sie eine Scheidung zwar theoretisch ohne Anwalt einreichen, doch das ist nur bei völliger Einigkeit ratsam. Spätestens wenn Streitpunkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Obsorge der Kinder bestehen, sollten Sie einen erfahrenen Scheidungsanwalt hinzuziehen.

Typische Situationen, in denen Sie einen Anwalt einschalten sollten, sind zum Beispiel: wenn Ihr Partner bereits juristischen Beistand hat, wenn Sie unsicher über Ihre Rechte sind oder wenn Sie befürchten, finanziell benachteiligt zu werden. Auch bei komplexen Lebensumständen – etwa Unternehmertum eines Ehegatten oder internationalem Bezug – bringt ein spezialisierter Anwalt Klarheit in die Sache.

Beachten Sie: Vor dem Bezirksgericht besteht kein zwingender Anwaltszwang in erster Instanz. Sie dürfen sich also rein rechtlich bei einer einvernehmlichen als auch bei einer strittigen Scheidung selbst vertreten. Allerdings kann dieser Verzicht fatale Folgen haben – etwa wenn wichtige Ansprüche übersehen werden. Bei Berufung oder komplexen Verfahren ist eine anwaltliche Vertretung dann ohnehin verpflichtend. Kurz gesagt: Eine frühzeitige Beratung kann größere Konflikte oft vermeiden und Ihnen langfristig Zeit, Geld und Nerven sparen.

Wie erkennt man einen guten Scheidungsanwalt?

Die Wahl des richtigen Anwalts ist ein entscheidender Schritt. Schließlich vertrauen Sie dieser Person sehr persönliche Angelegenheiten an. Ein guter Scheidungsanwalt zeichnet sich durch fachliche Kompetenz und menschliche Qualitäten gleichermaßen aus.

Fachliche Kriterien: Achten Sie darauf, dass der Anwalt auf Familienrecht spezialisiert ist und bereits umfangreiche Erfahrung mit Scheidungen – ob einvernehmlich oder strittig – hat. Idealerweise kann er Fortbildungen oder Mitgliedschaften vorweisen, die seine Spezialisierung unterstreichen. Die spezialisierten Tätigkeitsbereiche sind beispielsweise über das Rechtsanwaltsprofil der ÖRAK ersichtlich.

Auch Referenzen oder Erfolge in ähnlichen Fällen können Hinweise auf seine Expertise geben.

Persönliche Merkmale: Ein guter Anwalt hört Ihnen zu und zeigt Einfühlungsvermögen für Ihre Situation. Er kommuniziert klar und verständlich, ohne in unverständlichem „Juristendeutsch“ abzuschweifen. Außerdem sollte er gut erreichbar sein und Rückfragen zeitnah beantworten. Nicht zuletzt schafft Transparenz bei den Kosten Vertrauen – Sie wissen von Anfang an, womit Sie rechnen müssen.

Warnzeichen: Verspricht jemand Ihnen schon beim ersten Gespräch den sicheren Erfolg vor Gericht, ist Skepsis angebracht – in Scheidungsfällen gibt es selten absolute Gewinner. Auch fehlende Spezialisierung („Allrounder“ ohne spezifisches Familienrechtsprofil) oder Unklarheit bei den Kosten sind rote Flaggen.

Im Zweifel hören Sie auf Ihr Bauchgefühl: Das Vertrauensverhältnis muss stimmen. Fünf Anzeichen für einen guten Scheidungsanwalt in Wien sind etwa:

  • Nachweisliche Spezialisierung auf Scheidungs- und Familienrecht

  • Langjährige Erfahrung mit Wiener Gerichten und Fällen

  • Empathischer Umgang und verständliche Beratung

  • Gute Erreichbarkeit sowie transparente Kommunikation

  • Klar offengelegte Gebühren und keine unrealistischen Versprechungen

Unsere Kanzlei legt großen Wert auf all diese Punkte. Ihr Anliegen wird mit der nötigen fachlichen Sorgfalt und menschlichen Empathie behandelt – denn eine Scheidung ist nicht nur ein juristischer Akt, sondern auch ein sehr persönlicher Prozess.

Spezialist für Familienrecht posiert in Wien für ein Foto

Einvernehmliche Scheidung in Wien – Ablauf & Vorteile

Die einvernehmliche Scheidung ist in Österreich der schnellste und oft auch schonendste Weg, eine Ehe aufzulösen. Beide Ehepartner sind sich einig, dass die Beziehung beendet ist, und treffen vorab eine Scheidungsvereinbarung über die wichtigsten Folgen (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge für gemeinsame Kinder etc.). In Wien wird der gemeinsame Scheidungsantrag beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht – maßgeblich ist der Standort des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehepartner.

Eine wichtige Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist, dass die Ehe als unheilbar zerrüttet gilt. Praktisch bedeutet das: Die Eheleute leben seit mindestens einem halben Jahr getrennt oder führen die eheliche Gemeinschaft nicht mehr. Ist diese Bedingung erfüllt und herrscht Einigkeit über die Scheidungsfolgen, kann das Verfahren relativ rasch abgeschlossen werden. Häufig bekommt man bereits wenige Wochen nach Einbringung des Antrags einen Gerichtstermin, bei dem beide Partner persönlich erscheinen und die Vereinbarung vor dem Richter bestätigen.

Der große Vorteil der einvernehmlichen Scheidung: Sie spart Zeit, Nerven und Geld. Oft genügen ein bis zwei kurze Gerichtstermine, und die Gerichtsgebühr für den Scheidungsantrag ist vergleichsweise gering.

Zudem bleibt der Ton in der Regel sachlich und respektvoll – was insbesondere im Hinblick auf gemeinsame Kinder von Vorteil ist. Ihr Scheidungsanwalt wird bei einer Einigung vor allem beratend tätig sein und die Scheidungsfolgenvereinbarung ausarbeiten. Auf Wunsch kann sogar ein Anwalt beide Parteien durch den Prozess begleiten (formal vertritt er dabei nur eine Seite, während die andere ohne eigenen Anwalt auftritt).

Weitere Details zum genauen Ablauf finden Sie auf unserer Seite einvernehmliche Scheidung. Dort erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie in Wien zu einer einvernehmlichen Trennung gelangen – und warum es sich fast immer lohnt, diesen Weg anzustreben.

Scheidungsanwalt macht Notizen während einer Besprechung

Strittige Scheidung – wenn Konflikte vor Gericht landen

Wenn sich ein Ehepaar nicht einig ist oder ein Partner die Scheidung nicht will, spricht man von einer strittigen Scheidung. In diesem Fall entscheidet das Gericht über die Scheidung – und oft auch über die Frage, ob und welcher Seite ein Verschulden am Scheitern der Ehe zuzuschreiben ist. Das österreichische Ehegesetz kennt mehrere Scheidungsgründe, etwa die Scheidung aus Verschulden (gemäß § 49 EheG bei schwerwiegenden Eheverfehlungen) oder die Zerrüttung der Ehe nach längerem Getrenntleben. In einem strittigen Verfahren müssen solche Gründe bewiesen werden, was das Verfahren emotional und zeitlich belastend machen kann.

Der Ablauf einer strittigen Scheidung beginnt mit der Einreichung einer Scheidungsklage durch einen der Ehepartner beim Bezirksgericht. Das Gericht beraumt einen Verhandlungstermin an, bei dem häufig zunächst versucht wird, eine gütliche Einigung oder Mediation anzuregen – auch die Wiener Familienrichter legen Wert darauf, Eskalationen zu vermeiden. Gelingt keine Einigung, wird das Verfahren fortgeführt: Beide Seiten bringen ihre Argumente und Beweise vor. Häufig drehen sich die Streitigkeiten um Punkte wie die Schuldfrage (z.B. Untreue oder Gewalt), Unterhaltsansprüche, die Aufteilung des Vermögens oder die Obsorge der Kinder.

Am Ende des Verfahrens steht das Scheidungsurteil. Darin wird die Ehe geschieden und gegebenenfalls festgehalten, wer die Hauptschuld am Scheitern der Ehe trägt (was z.B. Einfluss auf Unterhaltsforderungen haben kann). Nicht alle Nebenfragen werden zwangsläufig in diesem Urteil mitgeregelt – Themen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Obsorge können in eigenen Verfahren weiterverhandelt werden, falls keine Einigung erzielt wurde. Gegen das Scheidungsurteil kann binnen vier Wochen Berufung eingelegt werden. Spätestens ab diesem Stadium besteht dann Anwaltspflicht, d.h. ohne Rechtsanwalt geht es nicht weiter.

Eine strittige Scheidung ist oft langwierig (ein Jahr und mehr sind keine Seltenheit) und kostenintensiv. Ihr Scheidungsanwalt in Wien wird versuchen, Ihr gutes Recht durchzusetzen, aber gleichzeitig – wenn möglich – auf eine vernünftige außergerichtliche Lösung hinwirken. Manchmal lässt sich auch inmitten eines begonnenen Gerichtsverfahrens noch eine Einigung erzielen, um den Rosenkrieg abzukürzen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Unterseite strittige Scheidung, wo der Ablauf und die Besonderheiten ausführlich erklärt werden.

Kosten einer Scheidung in Wien

Die Kosten einer Scheidung hängen stark vom Verlauf ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Ausgaben in der Regel überschaubar: Es fällt eine fixe Gerichtsgebühr (derzeit 384 € für den Scheidungsantrag) an, und die Anwaltskosten können oft gering gehalten werden. Jeder Partner trägt meist die eigenen Kosten selbst. Bei einer strittigen Scheidung hingegen steigen die Kosten deutlich – schon weil meist beide Seiten jeweils einen Anwalt benötigen und das Verfahren länger dauert.

Anwaltskosten richten sich in Österreich entweder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (abhängig vom Streitwert) oder werden frei vereinbart (häufig als Stundensatz). Je komplexer der Fall, desto höher kann der Aufwand und damit das Honorar ausfallen. Bei einer einfachen einvernehmlichen Scheidung liegen die Gesamtkosten für Anwalt und Gericht oft nur im niedrigen vierstelligen Euro-Bereich. Ein heftiger, langwieriger Rosenkrieg hingegen kann leicht mehrere tausend Euro pro Partei verschlingen. Hinzu kommen die Gerichtsgebühren und gegebenenfalls Kosten für Gutachter (etwa zur Immobilienbewertung) oder Mediatoren.

Im strittigen Verfahren besteht zudem das Risiko, dass der unterliegende Ehepartner am Ende die Prozesskosten (Gericht und gegnerischer Anwalt) überwiegend tragen muss. Diese Kostenersatzpflicht kann eine Scheidung zur teuren Angelegenheit machen, falls man vor Gericht komplett unterliegt. Umgekehrt lohnt es sich immer, frühzeitig auf eine faire Einigung hinzuarbeiten – das schont nicht nur die Nerven, sondern auch das Portemonnaie.

Ein seriöser Scheidungsanwalt wird Sie schon zu Beginn offen über alle voraussichtlichen Kosten informieren. Transparenz ist hier das A und O: Sie sollten stets wissen, wofür Sie bezahlen und welche Schritte wirklich notwendig sind. Falls Ihr Einkommen gering ist, gibt es übrigens die Möglichkeit, staatliche Verfahrenshilfe zu beantragen – dann übernimmt der Staat einen Teil oder alle Kosten, sodass Ihnen der Rechtsweg offensteht.

Weitere Informationen – etwa wie man eine Scheidung einleitet – finden Sie auf unserer Seite Scheidung einreichen. Dort erhalten Sie eine praktische Checkliste zum Ablauf und hilfreiche Tipps, um Fehler bei den Formalitäten zu vermeiden.

Scheidungsanwalt Mag. Michael Ibesich in seiner Kanzlei in 1080 Wien

Kinder, Unterhalt & Obsorge – was in Wien besonders gilt

Gerade wenn Kinder im Spiel sind, erhält eine Scheidung eine weitere Dimension. Für Eltern steht das Wohl der Kinder an erster Stelle – und das sieht auch das Gesetz so. Es muss geklärt werden, bei wem die Kinder hauptsächlich wohnen werden, wie das Sorgerecht (Obsorge) geregelt ist und wie viel Unterhalt zu zahlen ist.

In Österreich behalten nach einer Scheidung grundsätzlich beide Elternteile die Obsorge (Sorgerecht), sofern nichts anderes vereinbart oder gerichtlich entschieden wird. Das bedeutet, wichtige Entscheidungen für die Kinder treffen die Eltern weiterhin gemeinsam. Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, erhält in der Regel vom anderen monatliche Alimente (Unterhaltszahlungen) entsprechend dessen Einkommen.

In Wien gibt es keine gänzlich anderen Regeln als im restlichen Österreich – doch die Praxis zeigt, dass hier insbesondere das Jugendamt (Magistratsabteilung 11) eine wichtige Rolle spielt. Das Jugendamt Wien wird vom Gericht in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren oft beigezogen, um die Interessen der Kinder zu vertreten. Die Experten des Jugendamts achten darauf, dass etwaige Vereinbarungen kindgerecht sind. Außerdem sind Eltern minderjähriger Kinder gesetzlich verpflichtet, vor der Scheidung eine anerkannte Elternberatung über die Bedürfnisse der Kinder in Trennungssituationen zu absolvieren – viele Wiener Beratungsstellen (oder das Jugendamt selbst) bieten solche Kurse an.

Ein Beispiel: Eine Dame aus Wien-Döbling steht vor einer schwierigen Scheidungssituation mit zwei gemeinsamen Kindern. Zunächst scheint ein erbitterter Streit um Obsorge und Besuchszeiten unvermeidlich. Doch durch frühzeitige anwaltliche Beratung können die Eltern ihre Konflikte entschärfen. Am Ende einigen sie sich auf ein Modell, bei dem die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnen (Wechselmodell) und klare, faire Unterhaltsregelungen vereinbart werden – ganz ohne langen Gerichtsstreit. Dieser Fall zeigt, dass mit Unterstützung und Verhandlungsgeschick selbst in festgefahrenen Situationen einvernehmliche Lösungen im Sinne der Kinder gefunden werden können.

Weitere Informationen zu diesen Aspekten haben wir auf speziellen Unterseiten für Sie zusammengestellt. Lesen Sie mehr über Unterhalt & Alimente sowie über Scheidung mit Kindern und Obsorge, um sich vertieft zu informieren.

Vermögensaufteilung & gemeinsame Wohnung in Wien

Bei einer Scheidung muss geregelt werden, was mit dem gemeinsamen Vermögen und der Wohnung geschieht. Zum ehelichen Vermögen zählen etwa Ersparnisse, das Auto, die Einrichtung und natürlich Immobilien. Das Gesetz sieht eine gerechte Aufteilung des in der Ehe erworbenen Vermögens vor – vereinfacht gesagt soll alles, was die Ehepartner während der Ehe gemeinsam angeschafft oder erspart haben, im Scheidungsfall aufgeteilt werden. Vermögenswerte, die schon vor der Ehe vorhanden waren oder die ein Partner während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat, bleiben hingegen meist außer Ansatz.

In Wien kommt dabei oft der Wohnraum besonders in den Blick: Viele Ehepaare leben in Mietwohnungen mit gutem Mieterschutz oder besitzen gemeinsam Eigentum. Bei einer Mietwohnung kann das Gericht im Scheidungsvergleich festlegen, welcher Partner das Mietverhältnis übernehmen darf – oft derjenige, der mit den Kindern wohnen bleibt. Das Wiener Mietrecht bietet den Mietern starke Rechte, was bei der Entscheidung berücksichtigt wird. Handelt es sich um Wohneigentum (etwa ein gemeinsam gekauftes Haus oder eine Eigentumswohnung), stehen verschiedene Wege offen: Entweder wird die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt, oder ein Partner übernimmt das Objekt und zahlt dem anderen seinen Anteil aus. Um den aktuellen Wert zu bestimmen, bedienen sich Wiener Gerichte häufig Sachverständiger – so wird sichergestellt, dass beispielsweise der aktuelle Marktwert einer Wohnung korrekt ermittelt ist.

Ein Beispiel: Angenommen, die Eheleute besitzen ein Haus in Wien Liesing im Wert von 500.000 €, das sie gemeinsam finanziert haben. Entscheidet sich einer der Partner, das Haus zu übernehmen, müsste er den anderen mit rund 250.000 € auszahlen (etwaige offene Kredite würden natürlich gegengerechnet). Solche Berechnungen verdeutlichen, dass es oft um beträchtliche Werte geht – umso wichtiger ist ein klarer Überblick über die Finanzen. Ihr Scheidungsanwalt unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen, sei es auf Ausgleichszahlungen oder auf Zuteilung bestimmter Vermögenswerte.

Weitere Informationen und praktische Tipps zu diesem Thema finden Sie auf unserer Spezialseite Vermögensaufteilung bei Scheidung. Dort haben wir unter anderem eine Checkliste vorbereitet, die Ihnen hilft, nichts zu übersehen.

Rechtsanwalt Mag. Ibesich vor seiner Kanzlei in 1080 Wien

So begleiten wir Sie durch Ihre Scheidung

Bei einer Scheidung – ob einvernehmlich oder streitig – gibt es keine wirklichen Gewinner. Unser Ziel ist es, Ihnen einen guten Start in Ihr neues Leben nach der Trennung zu ermöglichen und das Wohl Ihrer Kinder zu schützen.

Mit Erfahrung, Diskretion und Verständnis unterstützen wir Sie bei Ihrer Scheidung – in Wien und Umgebung.

Ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation: hören zu, klären Fakten und berücksichtigen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit Ruhe und Einfühlungsvermögen zeigen wir auf, welche Punkte für Ihr Verfahren tatsächlich relevant sind. Zugleich weisen wir Sie darauf hin, dass emotionale Vorwürfe und irrelevante Details vor Gericht kaum Einfluss haben.

Fokussiert und strategisch für Ihr Recht

Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche: die Aspekte, die Ihr Verfahren beeinflussen können. Mit kühlem Kopf prüfen wir Ihre Unterlagen, entwickeln eine präzise Strategie und setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen bestmöglich durchgesetzt werden.

Schnelle Einschätzung, klare Strategie

Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir rasch beurteilen, wie Ihre Chancen stehen und was realistisch erreichbar ist. Wir vermeiden unnötige Eskalationen und konzentrieren uns darauf, Ihre Ressourcen – finanziell und emotional – zu schonen.

Was sollten Sie vor der Scheidung klären

  • Wer darf bis wann in der Wohnung bleiben?

  • Wer kommt für Reparaturen auf?

  • Wer übernimmt die Kreditraten?

  • Wer trägt die Kosten für die Nachhilfe der Kinder?

  • Wer kümmert sich um spezielle medizinische Behandlungen?

  • Wer finanziert die teure Klassenreise oder den Schul-Laptop?

  • Wer zahlt für Handyreparaturen oder neue Kleidung?

Diese Fragen sollten bereits bei der Trennung geklärt werden – im Interesse Ihrer Finanzen, Ihrer Nerven und vor allem Ihrer Kinder.

Wir unterstützen Sie bei der Aufteilung des gemeinsamen Immobilienbesitzes, der Regelung des Wohnrechts und bei rechtlichen Fragen, die sich aus gemeinsamen Krediten oder Immobiliengeschenken von Familienmitgliedern ergeben.

Die Auswirkungen einer Ehescheidung auf Unterhaltsanspruch, Vermögensaufteilung, Kranken- und Pensionsversicherung sowie Erbe sind je nach Art der Scheidung unterschiedlich. Wir beraten Sie, welche Form der Scheidung für Ihre jeweilige Situation am besten geeignet ist.

Die beste Voraussetzung für einen gelungenen Schlussstrich ist eine professionelle Begleitung, damit wirklich alle relevanten Punkte einvernehmlich oder vor dem Scheidungsgericht im Rahmen einer strittigen Scheidung geklärt werden.

Mit unserer anwaltlichen Beratung regeln Sie alle Punkte rechtssicher, damit es später keine Überraschungen gibt.

Häufige Fragen an den Scheidungsanwalt

Rechtlicher Hinweis/Disclaimer: Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung an einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle.

Einvernehmliche Scheidung

Die meisten Scheidungen in Wien und auch in ganz Österreich erfolgen einvernehmlich. Auch wir sind davon überzeugt, dass im guten Einvernehmen bessere Lösungen für die Aufteilung des Vermögens, der Finanzen und vor allem für die gemeinsamen Kinder gefunden werden können. Denn Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht können Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung relativ frei regeln.

Das Gericht beschränkt sich anschließend lediglich auf die formale Erklärung, dass die Ehe geschieden ist und verweist auf den zuvor ausgehandelten Vergleich.

Dennoch sollten Sie sich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung professionell rechtlich beraten lassen – insbesondere zu den Themen Aufteilung des Vermögens, Unterhalt, Erbansprüche und Sonderausgaben für die Kinder. Die kostenlose kurze Erstauskunft auf dem Amt oder persönliche Erfahrungsberichte aus dem Bekannten- und Familienkreis ersetzen keine solide Rechtsberatung.

Streitige / Strittige Scheidung in Österreich

Wenn Sie keine einvernehmliche Scheidung wünschen oder diese nicht möglich ist, beispielsweise weil Ihr Ehepartner schuldhaft einen Scheidungsgrund gesetzt hat, können Sie eine Scheidungsklage einreichen. Es gibt zahlreiche Gründe, die eine Scheidung aus Verschulden rechtfertigen. Dazu gehören unter anderem Untreue, körperliche und seelische Misshandlung durch den Noch-Partner.

In der Scheidungsklage müssen Sie den Scheidungsgrund beweisen. Das Gericht entscheidet dann, wer an der Zerrüttung der Ehe schuld ist, was in weiterer Folge relevant dafür ist, wer Unterhalt zahlen muss.

Scheidung gegen Ihren Willen

Hat Ihr Ehepartner einen Scheidungsgrund gesetzt und will sich scheiden lassen, kann es finanziell sinnvoll sein, dem nicht zuzustimmen. Erst drei Jahre nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft kann sich Ihr Partner gegen Ihren Willen scheiden lassen. Vorausgesetzt, Sie haben keinen Scheidungsgrund gesetzt. Stellt das Gericht dann fest, dass Ihr Partner die Zerrüttung der Ehe verschuldet hat, haben Sie als schuldlos geschiedener Ehegatte trotz Scheidung weiterhin Anspruch auf Unterhalt wie während der Ehe.

Alles Wissenswerte zu Trennung und Scheidung haben wir hier für Sie zusammengestellt > Scheidung

 

Grey Divorce – wenn Empty Nester sich trennen

Die Zahl der Scheidungen, bei denen die Ehepartner 50 Jahre oder älter sind, nimmt zu. In Österreich hat sich die Zahl der „Grey Divorce“-Fälle seit 1985 vervierfacht. Oft geht es in dieser Lebensphase nicht mehr um Obsorge und Kindesunterhalt, sondern um das Regeln der Unterhaltsansprüche, Wohnrecht und Aufteilung des Vermögens sowie pensionsrechtliche Ansprüche und Witwen- bzw. Witwerpension. Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten, bevor Sie vorschnell auf Ihre Ansprüche verzichten.

Scheidung und Kinder: Obsorgefragen, Kindesunterhalt, Kontaktrecht

Wenn minderjährige Kinder im Spiel sind, ist das Obsorgeverfahren selten mit der einvernehmlichen oder gerichtlichen Entscheidung bezüglich Kindesunterhalt, Obsorge und Kontaktrecht abgeschlossen. Zumindest bis zur Volljährigkeit bzw. bis zur finanziellen Unabhängigkeit müssen Sie gemeinsam Entscheidungen für das Kind treffen.

Vergessen Sie auch nicht private Meilensteine wie Familienfeiern, Schul- und Universitätsabschlüsse, Heirat und die Geburt von Enkelkindern. Wenn sich die Fronten bei einer Scheidung verhärten, wird es schwierig, diese Ereignisse als Eltern gemeinsam zu erleben. Auch für die Kinder – ob jung oder erwachsen – ist es einfacher, wenn beide Elternteile fair bleiben.

Unsere Erfahrung zeigt, ein faires Verfahren ist die beste Voraussetzung, damit die vereinbarten Regeln später auch eingehalten werden. Wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin dennoch die Grenzen überschreitet, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Schließlich geht es um das Wohl der Kinder!

Beratung beim Änderungsantrag

Wir beraten, wenn Sie einen Änderungsantrag einreichen möchten. Dabei geht es meistens um Unterhaltsänderung, Kontaktrechtsänderung und Obsorgewechsel.

Trennungsvereinbarung

Wenn Sie sich derzeit (noch) nicht scheiden lassen wollen, aber bereits getrennt leben, empfehlen wir Ihnen, eine Trennungsvereinbarung zu treffen. Darin werden Fragen wie Kostentragung, Nutzungsrechte an gemeinsamen Vermögenswerten wie Auto, Immobilien, Wohnrecht sowie Regelungen für die Kinder geklärt. Wir beraten Sie gerne.

Was kostet die Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung setzen sich zusammen aus Anwaltskosten sowie Gerichtskosten und eventuell Gutachter- oder Dolmetscherkosten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten in der Regel niedriger als bei einer strittigen Scheidung.

Wieviel kostet ein Scheidunganswalt in Wien?

Die Kosten für eine anwaltliche Begleitung im Scheidungsverfahren variieren je nach Umfang und Komplexität des Einzelfalls. In vielen Fällen wird nach Stundensatz abgerechnet. Im Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen gerne, welche Kosten realistisch auf Sie zukommen und welche Lösungen für Ihre Situation sinnvoll sind.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Während eine einvernehmliche Scheidung innerhalb weniger Wochen rechtskräftig abgeschlossen werden kann, kann der Prozess bei streitigen Scheidungen je nach Komplexität des Falles mehrere Monate oder – in Extremfällen – sogar Jahre dauern.

Gehören mein Erbe und Geschenke an mich zum gemeinsamen Vermögen bei einer Scheidung?

Erbschaften und Geschenke, die vor oder während der Ehe empfangen wurden, zählen in der Regel nicht zum gemeinsamen ehelichen Vermögen, das geteilt wird.

Brauche ich einen Anwalt für eine einvernehmliche Scheidung?

Eine Scheidung hat oftmals enorme Auswirkungen auf Ihre finanzielle Zukunft. Bei gemeinsamen Kindern sind auch Fragen von Obsorge und Kontaktrecht zu klären. Ein Rechtsanwalt ist daher bei jeder Art von Scheidung empfehlenswert. Er bietet Ihnen eine umfassende Beratung, hilft Ihnen nichts zu übersehen und Stolperfallen zu vermeiden.

Ist eine einvernehmliche Scheidung besser als eine streitige Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ist oftmals schneller, kostengünstiger und emotional weniger belastend als eine langwierige streitige Scheidung.

Unterhalt: Wie lange muss ich Kinderunterhalt zahlen?

Kindesunterhalt ist im Regelfall bis zur sogenannten Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zu bezahlen. Diese kann bereits mit Volljährigkeit eintreten, oftmals aber auch (deutlich) später, beispielsweise wenn Ihr Kind ein Studium absolviert.

Unterhalt: Muss man immer Unterhalt und Pension zahlen?

Ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Einkommensverhältnisse und der Umstände der Scheidung.

Wir haben diesem Thema eine eigene Seite gewidmet: Alles über Unterhalt & Alimente

Muss ich Unterhalt zahlen, wenn meine Noch-Ehefrau fast immer gearbeitet hat?

Die Pflicht zur Unterhaltszahlung basiert auf den individuellen Einkommensverhältnissen und den spezifischen Bedingungen der Scheidung.

Ich habe fast immer gearbeitet. Bekomme ich bei einer Scheidung Unterhalt?

Ob Sie Unterhalt erhalten, hängt von den Details Ihrer Scheidung und Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen ab.

Wann ist eine Scheidung mit Schuldspruch sinnvoll (Verschuldensscheidung)?

Wenn schwerwiegende Eheverfehlungen des Ehepartners eine Weiterführung der Ehe verunmöglichen und eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich erscheint, sollte eine Verschuldensscheidung in Betracht gezogen werden.

Wofür ist die Trennungsvereinbarung gut und wieso brauche ich dafür einen Anwalt?

Eine Trennungsvereinbarung regelt die Angelegenheiten zwischen dem faktischen Ende der Ehe und der endgültigen Scheidung. Sie schützt davor, im Scheidungsverfahren Vorwürfen des Ehepartners ausgesetzt zu sein. So kann beispielsweise das getrennte Wohnen vereinbart werden, damit der Auszug aus der Ehewohnung nicht als böswilliges Verlassen des Ehepartners gewertet wird.

Blick auf den Stephansdom in Wien

Quellen und Referenzen

Alles Wissenswerte zu Trennung und Scheidung haben wir hier für Sie zusammengestellt > Scheidung

Das sagen unsere Klienten

Rudolf F.
Ein Licht am Ende des juristischen Tunnels. Für Laien sind die Stromschnellen der Juristerei oftmals unmöglich zu passieren. Gerade deswegen möchte ich mich auch auf diesem Wege erkenntlich zeigen, für die geduldige und vor allem kompetente Beratung und Unterstützung in einer harten Zeit.
Philipp W.
Professionelle und kompetente Beratung und Vertretung meiner Anliegen. Volle Empfehlung von meiner Seite!
Paul N.
Zuvorkommend, professionell und sehr informativ. Insgesamt war ich sehr zufrieden und werde Mag. Ibesich auf jeden Fall weiterempfehlen.
Eva-Maria M.
Herr Mag. Ibesich ist ein brillanter Anwalt mit tiefgreifender Fachkenntnis. Er hat meine rechtlichen Anliegen effektiv und professionell gelöst. Ich war mit seiner Arbeit und seinem Engagement sehr zufrieden und kann ihn uneingeschränkt empfehlen.
Clemens F.
Mir wurde Mag. Ibesich persönlich empfohlen. Professionelle, kompetente und freundliche Beratung, die zum Erfolg geführt hat. Ich kann Mag. Ibesich uneingeschränkt weiterempfehlen.
Florian S.
Äußerst kompetenter und verlässlicher Rechtsanwalt! War top vorbereitet und stand schnell mit einem Rat parat. Klare weiter Empfehlung.
Christina B.
Sehr kompetent und freundlich! Er hat mir bei der Lösung meines Problems schnell geholfen und hat mich gut beraten!
Paul P.
Ich kann Mag. Ibesich nur wärmstens empfehlen! Seine Beratung war professionell, kompetent und vor allem verständlich. Er hat sich für mich Zeit genommen und mir durch seinen Rat und seine Arbeit bei einer Lösung geholfen. Die Kommunikation war zuverlässig, schnell und einfach. Vielen Dank für die Unterstützung!

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Josefstädter Straße 11/1/16
1080 Wien

MO-FR: 9:00 – 18:00 Uhr

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