Der außergerichtliche Ausgleich bietet einem Unternehmen die Möglichkeit diskret eine Sanierung vorzunehmen, ohne dabei ein Insolvenzverfahren anstrengen zu müssen. Der Vorteil eines solchen Ausgleichs liegt einerseits in der Diskretion aber anderseits auch in der Schnelligkeit. Außerdem gibt es keine Bindung an gesetzliche Mindestquoten oder Zahlungsfristen. Voraussetzung für den stillen Ausgleich ist ein Vertrag, welcher mit jedem Gläubiger geschlossen werden muss und vorsieht, dass gegen die Leistung einer gewissen Quote der bestehenden Forderung die übrige Restschuld erlassen wird.
Zu beachten ist aber das Einstimmigkeitsprinzip, welches in der Praxis oft problematisch ist und dem Ausgleich entgegensteht. Demnach müssen alle Gläubiger, deren Forderungen nicht in voller Höhe befriedigt werden, dem Ausgleich zustimmen.