Sie müssen der Ladung Folge leisten und zur Vernehmung erscheinen.
Die Unterscheidung, ob Sie als Zeuge oder Beschuldigter geladen wurden, ist insbesondere im Hinblick auf die Rechtsposition wichtig, da sich die Stellung des Zeugen in bestimmten Aspekten von jener des Beschuldigten unterscheidet. So sind Sie als Zeuge verpflichtet vollständig und wahrheitsgetreu auszusagen, sofern kein Verweigerungsrecht besteht. Sind Sie Beschuldigter, haben Sie zB das Recht, die Aussage zu verweigern.
Als Beschuldigter sollten Sie der Vernehmung jedenfalls einen Rechtsanwalt beiziehen. Aussagen vor der Polizei, können sich im späteren Verfahren negativ auswirken. Ein beigezogener Verteidiger kann Sie bereits vor der Vernehmung auf diese vorbereiten und ist während der Vernehmung anwesend, um auf die Einhaltung ihrer Rechte zu achten.