Der Zivilprozess regelt die Rechtsbeziehungen zwischen zwei (oder mehreren) rechtlich gleichgestellten Privatpersonen. Anders als im Strafverfahren, wo der Staat in Form des Staatsanwalts als Ankläger auftritt, obliegt im Zivilverfahren die Verfahrensführung im Wesentlichen den Parteien selbst – so entscheiden diese etwa wann bzw. ob überhaupt eine Klage eingebracht wird und in welcher Form der Prozess beendet wird. Zwar kann in bestimmten Fällen auch im Rahmen des Strafverfahrens über zivilrechtliche Ansprüche entschieden werden (siehe Privatbeteiligter), grundsätzlich sind zivilrechtliche Ansprüche jedoch im streitigen Verfahren geltend zu machen.