Ja, jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat das Recht auf persönliche Beziehung mit dem Kind einschließlich dem Recht persönlichen Kontakt zu pflegen. Auch das Kontaktrecht soll einvernehmlich gestaltet werden. Kommt es zu keiner derartigen einvernehmlichen Lösung, hat das Gericht auf Antrag des Kindes bzw. eines Elternteils den Kontakt zu regeln – dabei hat es auf das Wohl des Kindes Rücksicht zu nehmen.
Das Gericht kann dabei, sofern notwendig, die persönlichen Kontakte einschränken und sogar untersagen, wenn dies aufgrund von zB Gewaltanwendungen gegen das Kind geboten erscheint.