FAQ

Wann ist man ehefähig?

Um ehefähig zu sein, muss man einerseits volljährig sein (Ausnahme siehe nächste Frage) – also das 18. Lebensjahr vollendet haben – und andererseits entscheidungsfähig.

Der Betreffende muss in der Lage sein, die Bedeutung und die Konsequenzen der Eheschließung zu verstehen und demnach zu handeln. Bei Volljährigkeit wird die Entscheidungsfähigkeit vermutet.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Nutzer, die diese Frage gelesen haben,
suchten auch nach....

Wie lange hat ein Kind Anspruch auf Kindesunterhalt? Wann endet der Anspruch?

Was versteht man unter Sonderbedarf?

Was versteht man unter Regelbedarf? Gibt es eine Höchstgrenze des Unterhalts?

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Wie ist der Kindesunterhalt geregelt?

Haben auch die Großeltern ein Kontaktrecht?

Kann der Kontakt auch erzwungen werden?

Ich bin nicht obsorgeberechtigt. Habe ich dennoch das Recht auf Kontakt zu meinem Kind?

Wie lange bestehen Obsorgepflichten?

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.