FAQ

Wann ist man ehefähig?

Um ehefähig zu sein, muss man einerseits volljährig sein (Ausnahme siehe nächste Frage) – also das 18. Lebensjahr vollendet haben – und andererseits entscheidungsfähig.

Der Betreffende muss in der Lage sein, die Bedeutung und die Konsequenzen der Eheschließung zu verstehen und demnach zu handeln. Bei Volljährigkeit wird die Entscheidungsfähigkeit vermutet.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Familienrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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