Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind auch ermächtigt die Identität einer Person festzustellen, wenn diese auf frischer Tat betreten oder unmittelbar danach glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt oder mit Gegenständen betreten wird, die auf ihre Beteiligung hinweisen.
Die Feststellung umfasst Namen, Geburtsdatum und Wohnanschrift des Betroffenen.