FAQ

Wann kann Revision erhoben werden?

Gegen ein Erkenntnis oder einen Beschluss der Verwaltungsgerichte gibt es die Möglichkeit der Revision wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof. Die Revision ist allerdings nur zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Das ist der Fall, wenn:

 

  • das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts von der Rechtsprechung des VwGH abweicht
  • eine solche Rechtsprechung fehlt, oder
  • die zu lösende Rechtsfrage von der bisherigen Rechtsprechung des VwGH nicht einheitlich beantwortet wird

 

Die Revision ist innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung der Entscheidung beim zuständigen Verwaltungsgericht einzubringen. Zu beachten ist, dass beim Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Anwaltspflicht besteht.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Nutzer, die diese Frage gelesen haben,
suchten auch nach....

Welche Vollstreckungsmittel gibt es?

Kann die Vollstreckungsverfügung bekämpft werden?

Wer ist zur Vollstreckung zuständig?

Was ist Ziel und Regelungsgegenstand des Vollstreckungsverfahrens?

Wann kann man sich mit Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wenden?

Welche Rechtsmittel können gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte erhoben werden?

Was ist eine Säumnisbeschwerde und wann kann man sie erheben?

Was ist eine Maßnahmenbeschwerde und wann kann man sie erheben?

Was ist eine Bescheidbeschwerde und wann kann man sie erheben?

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.