FAQ

Was ist eine Bescheidbeschwerde und wann kann man sie erheben?

Ziel der Bescheidbeschwerde ist es, eine andere Sachentscheidung oder die Aufhebung des Bescheids zu erreichen. Berechtigt eine solche Beschwerde zu erheben ist jeder, der denkmöglich behauptet durch den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in seine Rechten verletzt zu sein. Die Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen ab Zustellung bzw. Verkündung des Bescheids zu erheben und schriftlich bei jener Behörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat.

 

Damit die Beschwerde auch zulässig ist, muss sie einen bestimmten Inhalt aufweisen:

 

  • Bezeichnung des angefochtenen Bescheids
  • Bezeichnung der belangten Behörde
  • Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt
  • Begehren
  • Angaben zur Rechtzeitigkeit

 

Bevor das Verwaltungsgericht entscheidet, hat die bescheiderlassende Behörde jedoch die Möglichkeit eine Beschwerdevorentscheidung zu treffen. Macht sie von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch, hat sie die Beschwerde dem Verwaltungsgericht vorzulegen. Gegen eine Beschwerdevorentscheidung gibt es die Möglichkeit einen Vorlageantrag zu stellen, womit die Beschwerde ebenfalls dem Verwaltungsgericht vorzulegen ist.

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