Die Vollstreckung (Exekution) ist die zwangsweise Durchsetzung von Verpflichtungen. Sie dient der Realisierung der Pflicht zur Erbringung einer bestimmten Leistung, einer Duldung oder einer Unterlassung. Der im Rahmen des Verfahrens erlassene Bescheid (Vollstreckungsverfügung) regelt, gegen wen die Vollstreckung erfolgen soll und welche Mittel dabei zur Anwendung kommen.