FAQ

Was kann ich tun, wenn Akteneinsicht verweigert wird?

Da die Akteneinsicht lediglich eine Verfahrensanordnung darstellt, ist kein Rechtsmittel gegen eine Verweigerung zulässig. Sie kann nur im Rahmen des Rechtsmittels gegen den in der Sache ergangenen Bescheid angefochten werden. Ist das Verfahren bereits abgeschlossen, erfolgt die Verweigerung allerdings durch Bescheid. Gegen diesen Bescheid gibt es die Möglichkeit der Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht.

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

Fragen zu
einem Thema?

Dann melden Sie sich bei
Mag. Michael Ibesich, LL.M.

Persönliche und
kompetente Beratung

Insights aus der Kanzlei IBESICH

News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.