Im Ermittlungsverfahren geht es darum, den für das Verfahren maßgeblichen Sachverhalt festzustellen und den Parteien die Möglichkeit zu geben sich zu äußern (Parteiengehör). Erachtet die Behörde die Sache für reif zur Entscheidung, kann sie das Ermittlungsverfahren für geschlossen erklären.
Wesentlicher Bestandteil des Ermittlungsverfahrens ist das Beweisverfahren, in dem die Grundlage der Entscheidung der Verwaltungsbehörde vorbereitet wird, indem sich die Behörde Kenntnis darüber verschafft, wie sich der betreffende Sachverhalt abgespielt hat. Die wichtigsten Beweismittel sind insbesondere die Befragung von Zeugen, die Vernehmung der Beteiligten, Urkunden, Sachverständige und der Augenschein. Daneben kommt aber auch jedem anderen Beweismittel in Betracht, welches zur Feststellung des Sachverhalts geeignet ist.