Abgesehen von regelmäßig anfallenden Kosten für Kinder (Wohnung, Nahrung), gibt es auch aufgrund besonderer Umstände anfallende Kosten. Es ist schwer pauschal zu sagen, was unter Sonderbedarf fällt und was nicht. Beispiele für Sonderbedarf sind zB medizinische Behandlungen, Kosten eines Spitalsaufenthalts, eine besonders begründetet Privatschulausbildung, eine besondere Ausbildung für ein besonders begabtes Kind etc. Kein Sonderbedarf stellen zB die Kosten für eine Schulsportwoche dar oder die Kosten für ein Fahrrad, für Ballett- oder Judounterricht oder auch die Kosten einer Zusatzkrankenversicherung dar. Wer die Kosten für diesen Sonderbedarf letztlich zu tragen hat, ist im Einzelfall zu klären.